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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Sassenburg?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
NEIN
la norma de Niedersachsen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
la ordenanza municipal
5 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 3.
«2) Insbesondere ist es nicht gestattet: a) Verkehrszeichen und –einrichtungen, Hinweiszeichen, Fernmelde- und Löschanlagen, Hydranten, Feuermelder sowie sonstige Einrichtungen und Zeichen für öffentliche Zwecke zu entfernen, zu verdecken oder sonst in ihrer Sicherheit und Funktion zu beeinträchtigen oder missbräuchlich zu benutzen. b) Auf den öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen zu übernachten oder zu zelten. c) Auf den öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen ist das Reinigen und Waschen von Fahrzeugen aller Art nicht gestattet. d) In den öffentlichen Anlagen mit Fahrrädern oder Motor betriebenen Fahrzeugen zu fahren oder mit Pferden zu reiten, es sei denn, die Wege sind durch entsprechende Beschilderung dazu freigegeben.»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Sassenburg ist un término mediano von 11 mal 16 Kilometern. Con 12.055 habitantes es de densidad media (136 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 3 espacios protegidos, entre ellos Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 18 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie89 km²
Einwohner12.055
Densidad136 hab/km²
Ausdehnung11 × 16 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos3
Angrenzende Gemeinden18
Este término toca: Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker, Großes Moor bei Gifhorn, Großes Moor bei Gifhorn.
3 espacios protegidos aquí dentro
Sassenburg toca 3 figuras de la Red Natura 2000.
  • Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker
  • Großes Moor bei Gifhorn
  • Großes Moor bei Gifhorn
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Sassenburg
  • Alcance: el espacio público que fija el artículo citado.
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ( PDF, art. § 3 · verificado el 2026-08-21
«2) Insbesondere ist es nicht gestattet: a) Verkehrszeichen und –einrichtungen, Hinweiszeichen, Fernmelde- und Löschanlagen, Hydranten, Feuermelder sowie sonstige Einrichtungen und Zeichen für öffentliche Zwecke zu entfernen, zu verdecken oder sonst in ihrer Sicherheit und Funktion zu beeinträchtigen oder missbräuchlich zu benutzen. b) Auf den öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen zu übernachten oder zu zelten. c) Auf den öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen ist das Reinigen und Waschen von Fahrzeugen aller Art nicht gestattet. d) In den öffentlichen Anlagen mit Fahrrädern oder Motor betriebenen Fahrzeugen zu fahren oder mit Pferden zu reiten, es sei denn, die Wege sind durch entsprechende Beschilderung dazu freigegeben.»
zona protegida
3 espacios: Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker · Großes Moor bei Gifhorn · Großes Moor bei Gifhorn
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.