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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Wietzendorf?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
NEIN
la norma de Niedersachsen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la norma de Niedersachsen
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
la ordenanza municipal
5 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la norma de Niedersachsen · § 27; § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 y Abs. 4.
«In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Wietzendorf ist eine ausgedehnte Gemeinde von 15 mal 12 Kilometern. Con 4.188 habitantes es de densidad media (39 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 4 espacios protegidos, entre ellos Örtze mit Nebenbächen. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 8 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie107 km²
Einwohner4.188
Densidad39 hab/km²
Ausdehnung15 × 12 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos4
Angrenzende Gemeinden8
Este término toca: Örtze mit Nebenbächen, Moor- und Heidegebiete im Truppenübungsplatz Munster-Süd, Truppenübungsplätze Munster Nord und Süd, Großes Moor bei Becklingen.
4 espacios protegidos aquí dentro
Wietzendorf toca 4 figuras de la Red Natura 2000.
  • Örtze mit Nebenbächen
  • Moor- und Heidegebiete im Truppenübungsplatz Munster-Süd
  • Truppenübungsplätze Munster Nord und Süd
  • Großes Moor bei Becklingen
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio
Ordenanza de Wietzendorf
  • Alcance: vías públicas, las «Anlagen» (parques y espacios públicos ajardinados) (lo que enumera la cita).
  • Solo como pausa para restablecer la aptitud para conducir (Fahrtüchtigkeit/Verkehrstauglichkeit).
  • Prohibido fuera de las zonas expresamente señaladas: «außerhalb von hierfür ausgewiesenen Plätzen»; dentro de ellas rige su regulación propia.
Gefahrenabwehrverordnung art. § 6 · verificado el 2026-08-21
«1) Das Waschen und Reparieren von Kraftfahrzeugen, das Ölwechseln und das Behandeln mit brennbaren, ölauflösenden oder schaumbildenden Flüssigkeiten ist auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt auch auf befestigten Grundstücken, die unmittelbar an die Straße angrenzen und die ohne Benzinabscheider zur Straße hin entwässert werden. Dies gilt nicht für a) Kleinreparaturen, von denen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Gesundheitsbeeinträchtigungen, Umweltgefährdungen oder Lärmbeeinträchtigungen, ausgehen; b) Reparaturarbeiten wegen plötzlich aufgetretenen Störungen zur Wiederherstellung der sofortigen Betriebsbereitschaft bei Kraftfahrzeugen, wenn ein Abschleppen nicht zumutbar ist. (2) Das Ab- und Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und Verkaufswagen in Anlagen und auf dem öffentlichen Nutzen dienenden Flächen ist verboten. (3) Kraftfahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile dürfen außerhalb von hierfür ausgewiesenen Plätzen nicht als Unterkunft benutzt werden. Eine einzelne Übernachtung als notwendige Ruhepause zum Zwecke der Erhaltung oder Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wird von dem Verbot nicht berührt.»
zona protegida
4 espacios: Örtze mit Nebenbächen · Moor- und Heidegebiete im Truppenübungsplatz Munster-Süd · Truppenübungsplätze Munster Nord und Süd · Großes Moor bei Becklingen
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.