¿Qué puedo hacer en Viersen, Stadt?
Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
NEIN
la ordenanza municipal
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
la ordenanza municipal
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 9.
«§ 9 Schutz der öffentlichen Einrichtungen (1) In öffentlichen Einrichtungen dürfen Wege, Plätze und freigegebene Flächen nur im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung betreten werden. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufswagen sowie das Übernachten in öffentlichen Einrichtungen ist unzulässig. Grillen ist nur an der dafür freigegebenen Stelle erlaubt. (2) Das Fahren, Parken und das Abstellen von Fahrzeugen in öffentlichen Einrichtungen und auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen ist untersagt. (»
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Viersen, Stadt ist un término mediano von 14 mal 12 Kilometern. Con 79.250 habitantes es densamente poblado (863 por kilómetro cuadrado). Limita con 11 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.
| Superficie | 92 km² |
|---|---|
| Einwohner | 79.250 |
| Densidad | 863 hab/km² |
| Ausdehnung | 14 × 12 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Angrenzende Gemeinden | 11 |
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
municipio · manda esta
Ordenanza de Viersen, Stadt
- Alcance: instalaciones públicas (lo que enumera la cita).
3.10 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (PDF, 108 KB) art. § 9 · verificado el 2026-08-12
«§ 9 Schutz der öffentlichen Einrichtungen (1) In öffentlichen Einrichtungen dürfen Wege, Plätze und freigegebene Flächen nur im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung betreten werden. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufswagen sowie das Übernachten in öffentlichen Einrichtungen ist unzulässig. Grillen ist nur an der dafür freigegebenen Stelle erlaubt. (2) Das Fahren, Parken und das Abstellen von Fahrzeugen in öffentlichen Einrichtungen und auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen ist untersagt. (»
pais
Deutschland
- finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
- calzos: no
- cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
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Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.