¿Qué puedo hacer en Alsdorf, Stadt?
Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
NEIN
la ordenanza municipal
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 4.
«nteiliges bestimmt ist oder sich nichts anderes aus der Zweckbestimmung ergibt. (3) Das Baden in Gewässern, die sich in den Anlagen befinden, ist nicht gestattet. Eisflächen dürfen nur betreten werden, wenn sie ausdrücklich durch die Stadtverwaltung freigegeben sind. (4) Das Übernachten in den Anlagen ist nicht erlaubt. (5) Es ist verboten, in Anlagen Fahrzeuge, Anhänger und Wohnwagen abzustellen und Zelte zu errichten. (6) Des Weiteren sind verboten a) Betteln unter Einsatz von Kindern, Betteln unter Einsatz von Tieren, Betteln durch aggressive Verhaltensweisen gegenüber der 32 70»
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Alsdorf, Stadt ist un término mediano von 7 mal 6 Kilometern. Con 48.518 habitantes es densamente poblado (1.534 por kilómetro cuadrado). Limita con 7 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.
| Superficie | 32 km² |
|---|---|
| Einwohner | 48.518 |
| Densidad | 1.534 hab/km² |
| Ausdehnung | 7 × 6 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Angrenzende Gemeinden | 7 |
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
municipio · manda esta
Ordenanza de Alsdorf, Stadt
- Alcance: las «Anlagen» (parques y espacios públicos ajardinados) (lo que enumera la cita).
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung art. § 4 · verificado el 2026-08-12
«nteiliges bestimmt ist oder sich nichts anderes aus der Zweckbestimmung ergibt. (3) Das Baden in Gewässern, die sich in den Anlagen befinden, ist nicht gestattet. Eisflächen dürfen nur betreten werden, wenn sie ausdrücklich durch die Stadtverwaltung freigegeben sind. (4) Das Übernachten in den Anlagen ist nicht erlaubt. (5) Es ist verboten, in Anlagen Fahrzeuge, Anhänger und Wohnwagen abzustellen und Zelte zu errichten. (6) Des Weiteren sind verboten a) Betteln unter Einsatz von Kindern, Betteln unter Einsatz von Tieren, Betteln durch aggressive Verhaltensweisen gegenüber der 32 70»
pais
Deutschland
- finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
- calzos: no
- cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
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Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.