Ir al contenido
Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Königswinter, Stadt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
5 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 2.
«Jeder Standort darf täglich nur einmal aufgesucht werden. Die Verwendung von Verstärkern, Lautsprechern oder sonstigen technischen Hilfsmitteln, die dazu geeignet sind, die Lautstärke der Darbietungen zu verstärken, ist untersagt. (4) Es ist untersagt, im Bereich von Verkehrsflächen und Anlagen zu übernachten, Zelte, Wohnwagen oder sonstige Lagerstellen zu errichten bzw. abzugrenzen oder Feuer zu machen. (5) Das Urinieren und die Verrichtung der Notdurft in der Öffentlichkeit sind verboten. (6) Es ist verboten, mit Fahrzeugen in Anlagen sowie auf Grünstreifen der Verkehrsflächen zu fahren oder zu halten bzw. zu parken.»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Königswinter, Stadt ist un término mediano von 14 mal 10 Kilometern. Con 41.642 habitantes es densamente poblado (549 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 5 espacios protegidos, entre ellos Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 11 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie76 km²
Einwohner41.642
Densidad549 hab/km²
Ausdehnung14 × 10 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos5
Angrenzende Gemeinden11
Este término toca: Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef, Siebengebirge, Basaltsteinbrüche Hühnerberg und Eudenberg / Tongrube Eudenbach, NSG Komper Heide, Heiden und Wiesen bei Buchholz.
5 espacios protegidos aquí dentro
Königswinter, Stadt toca 5 figuras de la Red Natura 2000.
  • Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef
  • Siebengebirge
  • Basaltsteinbrüche Hühnerberg und Eudenberg / Tongrube Eudenbach
  • NSG Komper Heide
  • Heiden und Wiesen bei Buchholz
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Königswinter, Stadt
  • Alcance: el espacio público que fija el artículo citado.
3.55 Straßenordnung art. § 2 · verificado el 2026-08-21
«Jeder Standort darf täglich nur einmal aufgesucht werden. Die Verwendung von Verstärkern, Lautsprechern oder sonstigen technischen Hilfsmitteln, die dazu geeignet sind, die Lautstärke der Darbietungen zu verstärken, ist untersagt. (4) Es ist untersagt, im Bereich von Verkehrsflächen und Anlagen zu übernachten, Zelte, Wohnwagen oder sonstige Lagerstellen zu errichten bzw. abzugrenzen oder Feuer zu machen. (5) Das Urinieren und die Verrichtung der Notdurft in der Öffentlichkeit sind verboten. (6) Es ist verboten, mit Fahrzeugen in Anlagen sowie auf Grünstreifen der Verkehrsflächen zu fahren oder zu halten bzw. zu parken.»
zona protegida
4 espacios: Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef · Siebengebirge · Basaltsteinbrüche Hühnerberg und Eudenberg / Tongrube Eudenbach · NSG Komper Heide
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.