¿Qué puedo hacer en Lippetal?
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 3.
«Es ist insbesondere untersagt, unbefugt 1. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder sonst wie zu verändern; 2. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; 3. in den Anlagen zu übernachten; 4. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen, insbesondere auf Grünflächen, Gegenstände abzustellen oder Materialien zu lagern; 5. die Anlagen zu befahren; dies gilt nicht für Unterhalts- und Notstandsarbeiten sowie für das Befahren mit Kinderfahrzeugen und Fortbewegungsmitteln wie Krankenfahrstühle, sofern Personen nicht behindert werden;»
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Lippetal ist eine ausgedehnte Gemeinde von 18 mal 12 Kilometern. Con 12.075 habitantes es de densidad media (96 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 8 espacios protegidos, entre ellos Lippeaue zwischen Hangfort und Hamm. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 11 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.
| Superficie | 126 km² |
|---|---|
| Einwohner | 12.075 |
| Densidad | 96 hab/km² |
| Ausdehnung | 18 × 12 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Espacios protegidos | 8 |
| Angrenzende Gemeinden | 11 |
Este término toca: Lippeaue zwischen Hangfort und Hamm, Uentroper Wald, Stockumer Holz, Ahsewiesen, Teilabschnitte Lippe- Unna, Hamm, Soest, Warendorf, Berkenkamp und Quabbeaue….
8 espacios protegidos aquí dentro
Lippetal toca 8 figuras de la Red Natura 2000.
- Lippeaue zwischen Hangfort und Hamm
- Uentroper Wald
- Stockumer Holz
- Ahsewiesen
- Teilabschnitte Lippe- Unna, Hamm, Soest, Warendorf
- Berkenkamp und Quabbeaue
- … y 2 más
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
municipio · manda esta
Ordenanza de Lippetal
- Alcance: las «Anlagen» (parques y espacios públicos ajardinados) (lo que enumera la cita).
--> Ordnungsbehördliche Verordnung (Sicherheit und Ordnung) 49 KB art. § 3 · verificado el 2026-08-21
«Es ist insbesondere untersagt, unbefugt 1. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder sonst wie zu verändern; 2. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; 3. in den Anlagen zu übernachten; 4. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen, insbesondere auf Grünflächen, Gegenstände abzustellen oder Materialien zu lagern; 5. die Anlagen zu befahren; dies gilt nicht für Unterhalts- und Notstandsarbeiten sowie für das Befahren mit Kinderfahrzeugen und Fortbewegungsmitteln wie Krankenfahrstühle, sofern Personen nicht behindert werden;»
zona protegida
4 espacios: Lippeaue zwischen Hangfort und Hamm · Uentroper Wald · Stockumer Holz · Ahsewiesen
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
- finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
- calzos: no
- cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
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Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.