Ir al contenido
Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Geisenheim, Hochschulstadt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
2 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 6.
«Einrichtungen beeinträchtigt, ist untersagt. Es ist insbesondere verboten, Beete, Pflanzflächen und besonders gekennzeichnete Rasenflächen zu betreten oder zu befahren, Bäume, Brunnen und Denkmäler zu besteigen, Einfriedungen oder Absperrungen eigenmächtig zu verändern oder wegzuräumen sowie in den Anlagen zu nächtigen. Auf Rasenflächen ist Fußballspielen, soweit andere dadurch belästigt oder gefährdet werden, Fahrradfahren sowie übermäßiges Lärmen untersagt. (4) Das Waschen und das Reparieren von Fahrzeugen sowie das Ölwechseln und das Behandeln mit brennbaren, ölauflösenden oder schaumbildenden Flüssigkeiten ist auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht erlaubt.»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Geisenheim, Hochschulstadt ist un término mediano von 8 mal 14 Kilometern. Con 11.776 habitantes es densamente poblado (292 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 7 espacios protegidos, entre ellos Geisenheimer Heide. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 15 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie40 km²
Einwohner11.776
Densidad292 hab/km²
Ausdehnung8 × 14 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos7
Angrenzende Gemeinden15
Este término toca: Geisenheimer Heide, Wispertaunus, Rheinniederung Mainz-Bingen, Wanderfischgebiete im Rhein, Inselrhein, Rheinwiesen von Oestrich-Winkel und Geisenheim….
7 espacios protegidos aquí dentro
Geisenheim, Hochschulstadt toca 7 figuras de la Red Natura 2000.
  • Geisenheimer Heide
  • Wispertaunus
  • Rheinniederung Mainz-Bingen
  • Wanderfischgebiete im Rhein
  • Inselrhein
  • Rheinwiesen von Oestrich-Winkel und Geisenheim
  • … y 1 más
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Geisenheim, Hochschulstadt
  • Alcance: vías públicas, las «Anlagen» (parques y espacios públicos ajardinados) (lo que enumera la cita).
Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Geisenheim art. § 6 · verificado el 2026-08-21
«Einrichtungen beeinträchtigt, ist untersagt. Es ist insbesondere verboten, Beete, Pflanzflächen und besonders gekennzeichnete Rasenflächen zu betreten oder zu befahren, Bäume, Brunnen und Denkmäler zu besteigen, Einfriedungen oder Absperrungen eigenmächtig zu verändern oder wegzuräumen sowie in den Anlagen zu nächtigen. Auf Rasenflächen ist Fußballspielen, soweit andere dadurch belästigt oder gefährdet werden, Fahrradfahren sowie übermäßiges Lärmen untersagt. (4) Das Waschen und das Reparieren von Fahrzeugen sowie das Ölwechseln und das Behandeln mit brennbaren, ölauflösenden oder schaumbildenden Flüssigkeiten ist auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht erlaubt.»
zona protegida
4 espacios: Geisenheimer Heide · Wispertaunus · Rheinniederung Mainz-Bingen · Wanderfischgebiete im Rhein
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.