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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
JA, MIT AUFLAGEN
1 noche
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
5 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
JA, MIT AUFLAGEN
La norma limita a 1 noche(s). für die Dauer eines Tages
Manda la ordenanza municipal · § 9.
«lagen nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt auch auf befestigten Grundstücken, die unmittelbar an die Straße angrenzen und die ohne Leichtflüssigkeitsabscheider zur Straße hin entwässert werden. (3) Auf öffentlichen Straßen, Parkplätzen und in öffentlichen Anlagen stehende Kraftfahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile dürfen nur für die Dauer eines Tages während der Durchreise als Unterkunft genutzt werden. (4) Anhänger und sonstige Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nicht abgestellt werden, soweit sie dort im Wesentlichen als Werbeträger dienen sollen oder zum Zwecke der Plakatierung verwendet werden.»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt ist un término mediano von 12 mal 10 Kilometern, verteilt auf 2 getrennte Teile. Con 36.506 habitantes es densamente poblado (806 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 4 espacios protegidos, entre ellos Elbbachaue östlich von Elz. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 28 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie45 km²
Einwohner36.506
Densidad806 hab/km²
Ausdehnung12 × 10 km
Piezas separadas2 (tiene enclaves o islas)
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos4
Angrenzende Gemeinden28
Este término toca: Elbbachaue östlich von Elz, Lahntal und seine Hänge, Eich von Niederbrechen, Feldflur bei Limburg.
4 espacios protegidos aquí dentro
Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt toca 4 figuras de la Red Natura 2000.
  • Elbbachaue östlich von Elz
  • Lahntal und seine Hänge
  • Eich von Niederbrechen
  • Feldflur bei Limburg
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt
  • Alcance: vías públicas, las «Anlagen» (parques y espacios públicos ajardinados), aparcamientos públicos (lo que enumera la cita).
  • Solo durante el viaje de paso (während der Durchreise).
PDF-Datei: Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung art. § 9 · verificado el 2026-08-12
«lagen nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt auch auf befestigten Grundstücken, die unmittelbar an die Straße angrenzen und die ohne Leichtflüssigkeitsabscheider zur Straße hin entwässert werden. (3) Auf öffentlichen Straßen, Parkplätzen und in öffentlichen Anlagen stehende Kraftfahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile dürfen nur für die Dauer eines Tages während der Durchreise als Unterkunft genutzt werden. (4) Anhänger und sonstige Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nicht abgestellt werden, soweit sie dort im Wesentlichen als Werbeträger dienen sollen oder zum Zwecke der Plakatierung verwendet werden.»
zona protegida
4 espacios: Elbbachaue östlich von Elz · Lahntal und seine Hänge · Eich von Niederbrechen · Feldflur bei Limburg
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.