¿Qué puedo hacer en Bondorf?
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 17.
«§ 17 Belästigung der Allgemeinheit (1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist untersagt: 1. das Nächtigen, 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns, 3. das Verrichten der Notdurft, 4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln. (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes bleiben unb»
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Bondorf ist eine kleine Gemeinde von 6 mal 5 Kilometern. Con 6.335 habitantes es densamente poblado (362 por kilómetro cuadrado). Limita con 8 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.
| Superficie | 18 km² |
|---|---|
| Einwohner | 6.335 |
| Densidad | 362 hab/km² |
| Ausdehnung | 6 × 5 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Angrenzende Gemeinden | 8 |
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
municipio · manda esta
Ordenanza de Bondorf
- Alcance: vías públicas, aceras, parques y zonas verdes públicas (lo que enumera la cita).
Polizeiverordnung art. § 17 · verificado el 2026-08-12
«§ 17 Belästigung der Allgemeinheit (1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist untersagt: 1. das Nächtigen, 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns, 3. das Verrichten der Notdurft, 4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln. (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes bleiben unb»
pais
Deutschland
- finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
- calzos: no
- cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
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Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.