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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Mammendorf?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
la ordenanza municipal
2 km
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 2.
«(2) Im Anlagenbereich ist den Benutzern untersagt: 1. Das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen, sowie das Radfahren und das Reiten; ausgenommen sind Anlagenwege und Flächen, welche für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind, Grünanlagensatzung Gemeinde Mammendorf Seite 1 2. das Betreten von mit Verbotsschildern versehenen Anlageflächen, die nicht als Wege, Spielflächen oder Liegewiesen kenntlich sind, 3. das Besteigen von Bäumen, Bauwerken oder sonstigen Einrichtungen, 4. die Ausübung von Sport, insbesondere von Ballspielen, Rodeln und Skifahren auf den allgemein benutzbaren Flächen, soweit dadurch andere Benutzer gefährdet oder belästigt werden können und die Veranstaltung von sportlichen Mannschaftsspielen außerhalb der Bolzplätze, 5. das Abweiden, Abmähen oder Abernten, 6. das Freilaufenlassen von Hunden und sonstigen Tieren (Anleinpflicht), 7. das Mitführen von Hunden zu Kinderspielplätzen und Grünspielplätzen, 8. das Zelten, Aufstellen von Wohnwagen und Nächtigen, sowie das unbefugte Errichten, Aufstellen oder Anbringen von Gegenständen, 9. der Verkauf von Waren aller Art, einschließlich der Abgabe von Speisen oder Getränken, das Anbieten gewerblicher Leistungen, die Aufnahme von Bestellungen, die Veranstaltung von Vergnügungen und das Abhal»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Mammendorf ist eine kleine Gemeinde von 6 mal 6 Kilometern. Con 5.047 habitantes es de densidad media (238 por kilómetro cuadrado). Limita con 11 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie21 km²
Einwohner5.047
Densidad238 hab/km²
Ausdehnung6 × 6 km
Costanein, Binnengemeinde
Angrenzende Gemeinden11
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Mammendorf
  • Alcance: parques y zonas verdes públicas (lo que enumera la cita).
Grünanlagensatzung (35.62 KB) art. § 2 · verificado el 2026-08-12
«(2) Im Anlagenbereich ist den Benutzern untersagt: 1. Das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen, sowie das Radfahren und das Reiten; ausgenommen sind Anlagenwege und Flächen, welche für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind, Grünanlagensatzung Gemeinde Mammendorf Seite 1 2. das Betreten von mit Verbotsschildern versehenen Anlageflächen, die nicht als Wege, Spielflächen oder Liegewiesen kenntlich sind, 3. das Besteigen von Bäumen, Bauwerken oder sonstigen Einrichtungen, 4. die Ausübung von Sport, insbesondere von Ballspielen, Rodeln und Skifahren auf den allgemein benutzbaren Flächen, soweit dadurch andere Benutzer gefährdet oder belästigt werden können und die Veranstaltung von sportlichen Mannschaftsspielen außerhalb der Bolzplätze, 5. das Abweiden, Abmähen oder Abernten, 6. das Freilaufenlassen von Hunden und sonstigen Tieren (Anleinpflicht), 7. das Mitführen von Hunden zu Kinderspielplätzen und Grünspielplätzen, 8. das Zelten, Aufstellen von Wohnwagen und Nächtigen, sowie das unbefugte Errichten, Aufstellen oder Anbringen von Gegenständen, 9. der Verkauf von Waren aller Art, einschließlich der Abgabe von Speisen oder Getränken, das Anbieten gewerblicher Leistungen, die Aufnahme von Bestellungen, die Veranstaltung von Vergnügungen und das Abhal»
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.