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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Schönberg, M?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
la ordenanza municipal
2 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 2.
«Grünanlagenbereichen ist den Benutzern untersagt: 1. das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen und Mofas sowie das Radfahren und das Reiten; ausgenommen sind Anlagenwege und –flächen, die durch entsprechende Verkehrszeichen freigegeben sind; 2. das Betreten von Pflanzflächen und das Besteigen von Bäumen und Bauwerken (ausgenommen Spielgeräte); 3. die Anlagen und Einrichtungen zu verunreinigen, zu beschädigen oder sonst zu verändern. 4. die Ausübung von Spielen, insbesondere von Ballspielen auf den allgemein benützten Flächen, soweit dadurch andere Benutzer gefährdet oder belästigt werden können; 5. das Zelten, Aufstellen von Wohnwagen, Nächtigen, das Errichten von offenen Feuerstellen sowie das Lagern zum Zwecke des Alkoholgenusses; Grünanlagensatzung - Seite | 4 6. andere Besucher und Anwohner durch den Betrieb von Rundfunk und Tonbandgeräten, Musik»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Schönberg, M ist un término mediano von 6 mal 9 Kilometern. Con 3.902 habitantes es de densidad media (120 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 1 espacio protegido: Ilz-Talsystem. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 10 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie33 km²
Einwohner3.902
Densidad120 hab/km²
Ausdehnung6 × 9 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos1
Angrenzende Gemeinden10
Este término toca: Ilz-Talsystem.
1 espacio protegido aquí dentro
Schönberg, M toca 1 figura de la Red Natura 2000.
  • Ilz-Talsystem
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Schönberg, M
  • Alcance: parques y zonas verdes públicas (lo que enumera la cita).
Grünanlagensatzung art. § 2 · verificado el 2026-08-12
«Grünanlagenbereichen ist den Benutzern untersagt: 1. das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen und Mofas sowie das Radfahren und das Reiten; ausgenommen sind Anlagenwege und –flächen, die durch entsprechende Verkehrszeichen freigegeben sind; 2. das Betreten von Pflanzflächen und das Besteigen von Bäumen und Bauwerken (ausgenommen Spielgeräte); 3. die Anlagen und Einrichtungen zu verunreinigen, zu beschädigen oder sonst zu verändern. 4. die Ausübung von Spielen, insbesondere von Ballspielen auf den allgemein benützten Flächen, soweit dadurch andere Benutzer gefährdet oder belästigt werden können; 5. das Zelten, Aufstellen von Wohnwagen, Nächtigen, das Errichten von offenen Feuerstellen sowie das Lagern zum Zwecke des Alkoholgenusses; Grünanlagensatzung - Seite | 4 6. andere Besucher und Anwohner durch den Betrieb von Rundfunk und Tonbandgeräten, Musik»
zona protegida
Ilz-Talsystem
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.