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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Riedenburg, St?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
5 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 3.
«öffentliche Straßenraum verunreinigt oder dort befindliche Gegenstände beschädigt werden oder 4. Betteln in Form von unmittelbarem Einwirken auf Passanten erfolgt, z. B. durch Aufhalten, Verfolgen und Anfassen. 3 Eine verbotene Sondernutzung stellt auch das Nächtigen und Lagern im öffentlichen Straßenraum dar. (2) Für Sondernutzungen nach Abs. 1 wird eine Sondernutzungserlaubnis nicht erteilt. (3) Das Anbringen von Plakaten und Werbetafeln an Bäumen, Fassaden öffentlicher Gebäude oder Einrichtungen, Verkehrszeichen und im Marktplatzbereich nach § 1 Abs. 2 dieser Satzung ist verbot»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Riedenburg, St ist eine ausgedehnte Gemeinde von 15 mal 11 Kilometern. Con 6.230 habitantes es de densidad media (62 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 3 espacios protegidos, entre ellos Trockenhänge im unteren Altmühltal mit Laaberleiten und Galgental. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 10 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie101 km²
Einwohner6.230
Densidad62 hab/km²
Ausdehnung15 × 11 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos3
Angrenzende Gemeinden10
Este término toca: Trockenhänge im unteren Altmühltal mit Laaberleiten und Galgental, Felsen und Hangwälder im Altmühl-, Naab-, Laber- und Donautal, Mausohrkolonien in der südlichen Frankenalb.
3 espacios protegidos aquí dentro
Riedenburg, St toca 3 figuras de la Red Natura 2000.
  • Trockenhänge im unteren Altmühltal mit Laaberleiten und Galgental
  • Felsen und Hangwälder im Altmühl-, Naab-, Laber- und Donautal
  • Mausohrkolonien in der südlichen Frankenalb
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Riedenburg, St
  • Alcance: vías y espacios públicos municipales.
  • La fórmula normativa del mismo artículo: «Verboten».
Sondernutzungssatzung (PDF-Dokument, 1,01 MB, 07.03.2022) art. § 3 · verificado el 2026-08-12
«öffentliche Straßenraum verunreinigt oder dort befindliche Gegenstände beschädigt werden oder 4. Betteln in Form von unmittelbarem Einwirken auf Passanten erfolgt, z. B. durch Aufhalten, Verfolgen und Anfassen. 3 Eine verbotene Sondernutzung stellt auch das Nächtigen und Lagern im öffentlichen Straßenraum dar. (2) Für Sondernutzungen nach Abs. 1 wird eine Sondernutzungserlaubnis nicht erteilt. (3) Das Anbringen von Plakaten und Werbetafeln an Bäumen, Fassaden öffentlicher Gebäude oder Einrichtungen, Verkehrszeichen und im Marktplatzbereich nach § 1 Abs. 2 dieser Satzung ist verbot»
zona protegida
3 espacios: Trockenhänge im unteren Altmühltal mit Laaberleiten und Galgental · Felsen und Hangwälder im Altmühl-, Naab-, Laber- und Donautal · Mausohrkolonien in der südlichen Frankenalb
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.