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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Kirchdorf a.Inn?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
la ordenanza municipal
5 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 4.
«(3) In den Grünanlagen und auf den Kinderspielplätzen ist den Benutzern insbesondere verboten: 1. Das Fahren, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art; ausgenommen hiervon sind Rollstühle mit Motor und Betriebsfahrzeuge der Gemeinde Kirchdorf a. Inn oder ihrer Beauftragten; 2. Hunde frei bzw. an überlanger Leine herumlaufen oder sie koten zu lassen; auf die Kinderspielplätze und auf die vom Zweckverband Freizeit- und Erholungsgebiet Unterer Inn gesondert gekennzeichneten Flächen Tiere, insbesondere Hunde, mitzubringen 3. Schilder, Hinwiese, Bauwerke, Einfriedungen, Spielgeräte und andere Einrichtungen zu entfernen, zu beschädigen oder zu verunreinigen, 4. Blumen zu pflücken oder Pflanzen, Sträucher, Bäume und Teiche zu beschädigen, 5. Bänke und Abfallkörbe zu entfernen oder zweckwidrig zu verwenden, 6. Papier und Abfälle wegzuwerfen, außer in die dafür vorgesehenen Behältnisse, 7. sich im Anlagenbereich in unbekleidetem Zustand aufzuhalten, 8. Grillgeräte zu benutzen, Gartenpartys zu feiern, offene Feuerstellen zu errichten, 9. das Zelten, Aufstellen von Wohnwagen und das Nächtigen, 10. Rundfunk- oder andere Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und Weise herbeizuführen 11. alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in den Anlagenbereich zum dortigen Genuss zu verbringen»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Kirchdorf a.Inn ist un término mediano von 9 mal 8 Kilometern. Con 5.425 habitantes es de densidad media (171 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 3 espacios protegidos, entre ellos Innleite von Buch bis Simbach. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 7 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie32 km²
Einwohner5.425
Densidad171 hab/km²
Ausdehnung9 × 8 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos3
Angrenzende Gemeinden7
Este término toca: Innleite von Buch bis Simbach, Salzach und Unterer Inn, Salzach und Inn.
3 espacios protegidos aquí dentro
Kirchdorf a.Inn toca 3 figuras de la Red Natura 2000.
  • Innleite von Buch bis Simbach
  • Salzach und Unterer Inn
  • Salzach und Inn
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Kirchdorf a.Inn
  • Alcance: parques y zonas verdes públicas, las «Anlagen» (parques y espacios públicos ajardinados) (lo que enumera la cita).
Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Grünanlagen und der öffentlichen Flächen innerhalb der Ortsbereiche 166 KB art. § 4 · verificado el 2026-08-21
«(3) In den Grünanlagen und auf den Kinderspielplätzen ist den Benutzern insbesondere verboten: 1. Das Fahren, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art; ausgenommen hiervon sind Rollstühle mit Motor und Betriebsfahrzeuge der Gemeinde Kirchdorf a. Inn oder ihrer Beauftragten; 2. Hunde frei bzw. an überlanger Leine herumlaufen oder sie koten zu lassen; auf die Kinderspielplätze und auf die vom Zweckverband Freizeit- und Erholungsgebiet Unterer Inn gesondert gekennzeichneten Flächen Tiere, insbesondere Hunde, mitzubringen 3. Schilder, Hinwiese, Bauwerke, Einfriedungen, Spielgeräte und andere Einrichtungen zu entfernen, zu beschädigen oder zu verunreinigen, 4. Blumen zu pflücken oder Pflanzen, Sträucher, Bäume und Teiche zu beschädigen, 5. Bänke und Abfallkörbe zu entfernen oder zweckwidrig zu verwenden, 6. Papier und Abfälle wegzuwerfen, außer in die dafür vorgesehenen Behältnisse, 7. sich im Anlagenbereich in unbekleidetem Zustand aufzuhalten, 8. Grillgeräte zu benutzen, Gartenpartys zu feiern, offene Feuerstellen zu errichten, 9. das Zelten, Aufstellen von Wohnwagen und das Nächtigen, 10. Rundfunk- oder andere Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und Weise herbeizuführen 11. alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in den Anlagenbereich zum dortigen Genuss zu verbringen»
zona protegida
3 espacios: Innleite von Buch bis Simbach · Salzach und Unterer Inn · Salzach und Inn
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.