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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Schnaittach, M?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
la ordenanza municipal
5 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 3.
«Bürgerweiher herum ist den Benutzern insbesondere untersagt: 1. das Betreten von Pflanzbeeten und besonders gekennzeichneten Flächen; 2. das Abmähen und das Entfernen von Pflanzen oder Pflanzenteilen, Sand, Erde und Steinen ohne Genehmigung durch den Markt Schnaittach; 3. das Fahren, Parken, Abstellen oder Reinigen von Kraftfahrzeugen, das Reiten und das Radfahren; dies gilt nicht für Wege und Flächen, die durch entsprechende Kennzeichnung bzw. Beschilderung hierfür freigegeben sind, und für das Fahren mit Kleinkinderrädern; 4. das Errichten und der Betrieb von offenen Feuerstellen; 5. das Nächtigen und das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen; 6. der Aufenthalt zum Zwecke des Alkoholgenusses, soweit dieser geeignet ist, die Allgemeinheit oder einzelne zu belästigen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen, mit Ausnahme bei genehmigten Veranstaltungen; 7. das Benutzen von Tonübertragungs»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Schnaittach, M ist un término mediano von 12 mal 10 Kilometern. Con 8.659 habitantes es de densidad media (176 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 1 espacio protegido: Ruine Rothenberg bei Schnaittach. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 19 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie49 km²
Einwohner8.659
Densidad176 hab/km²
Ausdehnung12 × 10 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos1
Angrenzende Gemeinden19
Este término toca: Ruine Rothenberg bei Schnaittach.
1 espacio protegido aquí dentro
Schnaittach, M toca 1 figura de la Red Natura 2000.
  • Ruine Rothenberg bei Schnaittach
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Schnaittach, M
  • Alcance: parques y zonas verdes públicas (Grünanlagen), no todo el término.
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Plätze, Grünanlagen und Spielplätze art. § 3 · verificado el 2026-08-20
«Bürgerweiher herum ist den Benutzern insbesondere untersagt: 1. das Betreten von Pflanzbeeten und besonders gekennzeichneten Flächen; 2. das Abmähen und das Entfernen von Pflanzen oder Pflanzenteilen, Sand, Erde und Steinen ohne Genehmigung durch den Markt Schnaittach; 3. das Fahren, Parken, Abstellen oder Reinigen von Kraftfahrzeugen, das Reiten und das Radfahren; dies gilt nicht für Wege und Flächen, die durch entsprechende Kennzeichnung bzw. Beschilderung hierfür freigegeben sind, und für das Fahren mit Kleinkinderrädern; 4. das Errichten und der Betrieb von offenen Feuerstellen; 5. das Nächtigen und das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen; 6. der Aufenthalt zum Zwecke des Alkoholgenusses, soweit dieser geeignet ist, die Allgemeinheit oder einzelne zu belästigen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen, mit Ausnahme bei genehmigten Veranstaltungen; 7. das Benutzen von Tonübertragungs»
zona protegida
Ruine Rothenberg bei Schnaittach
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.