¿Qué puedo hacer en Frankenwinheim?
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
la ordenanza municipal
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 3.
«2) Insbesondere ist in öffentlichen Anlagen untersagt: 1. Das Fahren, Schieben und Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art. 2. Das Reiten. 3. Das Besteigen von Bauwerken oder sonstiger Einrichtungen, soweit sie nicht dafür bestimmt sind. 4. Das Einschlagen von Pflöcken und Stangen sowie das unbefugte Errichten, Aufstellen oder Anbringen von Gegenständen. 5. Papier und andere Abfälle, außer in die dafür vorgesehenen Behältnisse, weg zu werfen oder liegen zu lassen. 6. Das unbefugte Abweiden, Abmähen und Abernten. 7. Das Zelten, Nächtigen und Aufstellen von Wohnwagen. 8. Der übermäßige Alkoholgenuss, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt wird. 9. Das Baden in Teichen und Brunnen. 10. Das Errichten von offenen Feuerstellen. 11. Das Spielen mit harten Bällen, Schießgeräten und gefährlichen Wurfgeräten außerhalb der für diesen Zweck bereitgestellten und gekennzeichneten Flächen.»
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Frankenwinheim ist eine kleine Gemeinde von 4 mal 6 Kilometern. Con 994 habitantes es de densidad media (68 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 3 espacios protegidos, entre ellos Naturschutzgebiet 'Hörnauer Wald'. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 6 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.
| Superficie | 15 km² |
|---|---|
| Einwohner | 994 |
| Densidad | 68 hab/km² |
| Ausdehnung | 4 × 6 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Espacios protegidos | 3 |
| Angrenzende Gemeinden | 6 |
Este término toca: Naturschutzgebiet 'Hörnauer Wald', Schweinfurter Becken und nördliches Steigerwaldvorland, Südliches Steigerwaldvorland.
3 espacios protegidos aquí dentro
Frankenwinheim toca 3 figuras de la Red Natura 2000.
- Naturschutzgebiet 'Hörnauer Wald'
- Schweinfurter Becken und nördliches Steigerwaldvorland
- Südliches Steigerwaldvorland
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
municipio · manda esta
Ordenanza de Frankenwinheim
- Alcance: las «Anlagen» (parques y espacios públicos ajardinados) (lo que enumera la cita).
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Anlagen (Anlagensatzung) art. § 3 · verificado el 2026-08-21
«2) Insbesondere ist in öffentlichen Anlagen untersagt: 1. Das Fahren, Schieben und Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art. 2. Das Reiten. 3. Das Besteigen von Bauwerken oder sonstiger Einrichtungen, soweit sie nicht dafür bestimmt sind. 4. Das Einschlagen von Pflöcken und Stangen sowie das unbefugte Errichten, Aufstellen oder Anbringen von Gegenständen. 5. Papier und andere Abfälle, außer in die dafür vorgesehenen Behältnisse, weg zu werfen oder liegen zu lassen. 6. Das unbefugte Abweiden, Abmähen und Abernten. 7. Das Zelten, Nächtigen und Aufstellen von Wohnwagen. 8. Der übermäßige Alkoholgenuss, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt wird. 9. Das Baden in Teichen und Brunnen. 10. Das Errichten von offenen Feuerstellen. 11. Das Spielen mit harten Bällen, Schießgeräten und gefährlichen Wurfgeräten außerhalb der für diesen Zweck bereitgestellten und gekennzeichneten Flächen.»
zona protegida
3 espacios: Naturschutzgebiet 'Hörnauer Wald' · Schweinfurter Becken und nördliches Steigerwaldvorland · Südliches Steigerwaldvorland
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
- finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
- calzos: no
- cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
In der Nähe
Gerolzhofen, St · regla nacionalLülsfeld · regla nacionalKolitzheim · regla nacionalSulzheim · regla nacionalVolkach, St · regla nacionalDingolshausen · regla nacionalPrichsenstadt, St · regla nacionalStollbergerforst · regla nacionalOberschwarzach, M · regla nacionalNonnenkloster · regla nacional
Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.