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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Nalbach?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
la ordenanza municipal
2 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 16.
«Spielgeräte durch Personen über 14 Jahre; die Benutzung der Kinderspielplätze sowie der aufgestellten Spielgeräte zu einem anderen als zum vorgesehenen Zweck und nach Anbruch der Dunkelheit; 7. in Gewässern öffentlicher Anlagen zu baden, es sei denn, das Baden ist ausdrücklich zugelassen; 8. das Übernachten auf öffentlichen Straßen und Anlagen im Freien sowie das Aufstellen und Benutzen von Zelten, Wohnmobilen, Campingwagen und ähnlichen Unterkunftsmöglichkeiten zum Wohnen und Schlafen außerhalb genehmigter Camping- und Zeltplätze; 9. das Reiten im Wald außerhalb von Straßen und Wegen sowie das Reiten auf Straßen und»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Nalbach ist eine kleine Gemeinde von 8 mal 5 Kilometern. Con 9.101 habitantes es densamente poblado (409 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 3 espacios protegidos, entre ellos Wiesenlandschaft bei Düppenweiler. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 6 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie22 km²
Einwohner9.101
Densidad409 hab/km²
Ausdehnung8 × 5 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos3
Angrenzende Gemeinden6
Este término toca: Wiesenlandschaft bei Düppenweiler, Primswiesen bei Nalbach, Primswiesen bei Bilsdorf.
3 espacios protegidos aquí dentro
Nalbach toca 3 figuras de la Red Natura 2000.
  • Wiesenlandschaft bei Düppenweiler
  • Primswiesen bei Nalbach
  • Primswiesen bei Bilsdorf
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Nalbach
  • Alcance: vías públicas (lo que enumera la cita).
  • Prohibido fuera de las zonas expresamente señaladas: «außerhalb genehmigter Camping- und Zeltplätze»; dentro de ellas rige su regulación propia.
  • La fórmula normativa del mismo artículo: «verboten».
Polizeiverordnung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und öffentlichen Anlagen art. § 16 · verificado el 2026-08-21
«Spielgeräte durch Personen über 14 Jahre; die Benutzung der Kinderspielplätze sowie der aufgestellten Spielgeräte zu einem anderen als zum vorgesehenen Zweck und nach Anbruch der Dunkelheit; 7. in Gewässern öffentlicher Anlagen zu baden, es sei denn, das Baden ist ausdrücklich zugelassen; 8. das Übernachten auf öffentlichen Straßen und Anlagen im Freien sowie das Aufstellen und Benutzen von Zelten, Wohnmobilen, Campingwagen und ähnlichen Unterkunftsmöglichkeiten zum Wohnen und Schlafen außerhalb genehmigter Camping- und Zeltplätze; 9. das Reiten im Wald außerhalb von Straßen und Wegen sowie das Reiten auf Straßen und»
zona protegida
3 espacios: Wiesenlandschaft bei Düppenweiler · Primswiesen bei Nalbach · Primswiesen bei Bilsdorf
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.