¿Qué puedo hacer en Auerbach?
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 2.
«Sinne des § 2 dieser Verordnung ist es verboten: 1. aufdringlich oder aggressiv zu betteln, zum Beispiel durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand. 2. Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln erheblich zu belästigen. 3. Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen. 4. Gegenstände, dazu gehören auch Verpackungen, Abfälle, Speisereste, Kaugummi und Zigarettenkippen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegenzulassen, wegzuwerfen oder abzulagern. 5. zu Lagern und Nächtigen. 6. die Notdurft zu verrichten. 7. Wildtiere, verwilderte Haustiere und Tauben zu füttern. 8. öffentliche Gebäude, Bänke, Mauern, Einfriedungen, Tore, Blumenkästen, Papierkörbe etc. zu bekleben, bemalen, besprühen und zu beschmieren. 9. unbefugt Bäume, Sträucher, Hecken und anderen Pflanzen sowie sonstige Anlagenteile aus dem»
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Auerbach ist eine kleine Gemeinde von 4 mal 4 Kilometern. Con 2.358 habitantes es densamente poblado (285 por kilómetro cuadrado). Limita con 6 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.
| Superficie | 8 km² |
|---|---|
| Einwohner | 2.358 |
| Densidad | 285 hab/km² |
| Ausdehnung | 4 × 4 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Angrenzende Gemeinden | 6 |
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
municipio · manda esta
Ordenanza de Auerbach
- Alcance: el espacio público que fija el artículo citado.
Polizeiverordnung für die Gemeinden der VG Auerbach-Burkhardtsdorf-Gornsdorf art. § 2 · verificado el 2026-08-12
«Sinne des § 2 dieser Verordnung ist es verboten: 1. aufdringlich oder aggressiv zu betteln, zum Beispiel durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand. 2. Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln erheblich zu belästigen. 3. Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen. 4. Gegenstände, dazu gehören auch Verpackungen, Abfälle, Speisereste, Kaugummi und Zigarettenkippen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegenzulassen, wegzuwerfen oder abzulagern. 5. zu Lagern und Nächtigen. 6. die Notdurft zu verrichten. 7. Wildtiere, verwilderte Haustiere und Tauben zu füttern. 8. öffentliche Gebäude, Bänke, Mauern, Einfriedungen, Tore, Blumenkästen, Papierkörbe etc. zu bekleben, bemalen, besprühen und zu beschmieren. 9. unbefugt Bäume, Sträucher, Hecken und anderen Pflanzen sowie sonstige Anlagenteile aus dem»
pais
Deutschland
- finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
- calzos: no
- cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
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Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.