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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Bockau?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
2 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 12.
«Anlagen und öffentlichen Einrichtungen ist verboten: 1. sich in einem erkennbaren Rauschzustand, hervorgerufen durch Alkohol oder andere berauschende Mittel, aufeuhalten, welcher einhergeht mit erheblichen Belästigungen Polizeiverordnung Bockau Seite 5 von 9 Gemeinde Zschorlau 100.42 Anderer durch aufdringliches oder aggressives Verhalten (beispielsweise durch Lärm, hartnäckiges Ansprechen, körperliches Bedrängen usw.). 2. erhebliche Belästigungen anderer Personen durch aufdringliches oder aggressives Betteln, 3. Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen, 4. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse, 5. Lagern und Nächtigen, 6. Verrichten der Notdurft. (2) Auf Spielplätzen ist das Rauchen verboten. (3) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Sächsischen Kreislaufwirtschafts und Bodenschutzgesetzes sowie des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes, das Strafgesetzbuch und das Betäubungsmittelgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Bockau ist eine kleine Gemeinde von 5 mal 7 Kilometern. Con 2.180 habitantes es de densidad media (117 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 2 espacios protegidos, entre ellos Muldetal bei Aue. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 7 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie19 km²
Einwohner2.180
Densidad117 hab/km²
Ausdehnung5 × 7 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos2
Angrenzende Gemeinden7
Este término toca: Muldetal bei Aue, Bergwiesen um Sosa.
2 espacios protegidos aquí dentro
Bockau toca 2 figuras de la Red Natura 2000.
  • Muldetal bei Aue
  • Bergwiesen um Sosa
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Bockau
  • Alcance: instalaciones públicas (lo que enumera la cita).
Polizeiverordnung art. § 12 · verificado el 2026-08-12
«Anlagen und öffentlichen Einrichtungen ist verboten: 1. sich in einem erkennbaren Rauschzustand, hervorgerufen durch Alkohol oder andere berauschende Mittel, aufeuhalten, welcher einhergeht mit erheblichen Belästigungen Polizeiverordnung Bockau Seite 5 von 9 Gemeinde Zschorlau 100.42 Anderer durch aufdringliches oder aggressives Verhalten (beispielsweise durch Lärm, hartnäckiges Ansprechen, körperliches Bedrängen usw.). 2. erhebliche Belästigungen anderer Personen durch aufdringliches oder aggressives Betteln, 3. Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen, 4. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse, 5. Lagern und Nächtigen, 6. Verrichten der Notdurft. (2) Auf Spielplätzen ist das Rauchen verboten. (3) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Sächsischen Kreislaufwirtschafts und Bodenschutzgesetzes sowie des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes, das Strafgesetzbuch und das Betäubungsmittelgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt»
zona protegida
2 espacios: Muldetal bei Aue · Bergwiesen um Sosa
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.