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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Königswalde?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
2 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 13.
«Straßen, Anlagen und Einrichtungen ist verboten: 1. aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand sowie erhebliches Belästigen anderer Personen durch ein aufdringliches oder aggressives Verhalten; 2. erhebliches Belästigen anderer Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln; 3. Zerschlagen von Flaschen und anderen Gegenständen; 4. Verrichten der Notdurft; 5. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden; 6. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse. Die Vorschriften nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bleiben unberührt. - Polizeiverordnung für die Gemeinden Bärenstein und Königswald»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Königswalde ist eine kleine Gemeinde von 5 mal 7 Kilometern. Con 2.173 habitantes es de densidad media (111 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 2 espacios protegidos, entre ellos Pöhlbachtal. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 5 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie19 km²
Einwohner2.173
Densidad111 hab/km²
Ausdehnung5 × 7 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos2
Angrenzende Gemeinden5
Este término toca: Pöhlbachtal, Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg.
2 espacios protegidos aquí dentro
Königswalde toca 2 figuras de la Red Natura 2000.
  • Pöhlbachtal
  • Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Königswalde
  • Alcance: el espacio público que fija el artículo citado.
Polizeiverordnung.pdf art. § 13 · verificado el 2026-08-12
«Straßen, Anlagen und Einrichtungen ist verboten: 1. aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand sowie erhebliches Belästigen anderer Personen durch ein aufdringliches oder aggressives Verhalten; 2. erhebliches Belästigen anderer Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln; 3. Zerschlagen von Flaschen und anderen Gegenständen; 4. Verrichten der Notdurft; 5. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden; 6. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse. Die Vorschriften nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bleiben unberührt. - Polizeiverordnung für die Gemeinden Bärenstein und Königswald»
zona protegida
2 espacios: Pöhlbachtal · Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.