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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Altmittweida?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
2 km
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 15.
«§ 15 Störendes Nächtigen Es ist verboten auf Straßen und in Anlagen einschließlich Ausstattungen so zu nächtigen, dass eine Gefahr für die eigene Person oder eine Beeinträchtigung oder Störung für die Allgemeinheit bei der zweckbestimmten Nutzung entsteht. § 16 Abbrennen offener Fe»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Altmittweida ist eine kleine Gemeinde von 5 mal 4 Kilometern. Con 1.903 habitantes es de densidad media (133 por kilómetro cuadrado). Limita con 6 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie14 km²
Einwohner1.903
Densidad133 hab/km²
Ausdehnung5 × 4 km
Costanein, Binnengemeinde
Angrenzende Gemeinden6
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Altmittweida
  • Alcance: el espacio público que fija el artículo citado.
Polizeiverordnung_2020.pdf art. § 15 · verificado el 2026-08-12
«§ 15 Störendes Nächtigen Es ist verboten auf Straßen und in Anlagen einschließlich Ausstattungen so zu nächtigen, dass eine Gefahr für die eigene Person oder eine Beeinträchtigung oder Störung für die Allgemeinheit bei der zweckbestimmten Nutzung entsteht. § 16 Abbrennen offener Fe»
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.