¿Qué puedo hacer en Hartmannsdorf?
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 4.
«Straßen, Anlagen und Einrichtungen ist verboten: l. aufdringliches und aggressives Betteln, beispielsweise durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisierten Zustand, 2. erhebliches Belästigen anderer Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, 3. Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen, 4. Verrichten der Notdurft, 5. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, 6. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse; erfolgte Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Die Vorschriften nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bleiben unberührt»
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Hartmannsdorf ist eine kleine Gemeinde von 5 mal 4 Kilometern. Con 4.435 habitantes es densamente poblado (431 por kilómetro cuadrado). Limita con 7 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.
| Superficie | 10 km² |
|---|---|
| Einwohner | 4.435 |
| Densidad | 431 hab/km² |
| Ausdehnung | 5 × 4 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Angrenzende Gemeinden | 7 |
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
municipio · manda esta
Ordenanza de Hartmannsdorf
- Alcance: el espacio público que fija el artículo citado.
Polizeiverordnung (pdf 5.8 MB) art. § 4 · verificado el 2026-08-12
«Straßen, Anlagen und Einrichtungen ist verboten: l. aufdringliches und aggressives Betteln, beispielsweise durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisierten Zustand, 2. erhebliches Belästigen anderer Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, 3. Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen, 4. Verrichten der Notdurft, 5. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, 6. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse; erfolgte Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Die Vorschriften nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bleiben unberührt»
pais
Deutschland
- finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
- calzos: no
- cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
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Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.