¿Qué puedo hacer en Oberlungwitz, Stadt?
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 15.
«öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es verboten: 1. aggressiv zu betteln. Aggressives Betteln liegt beispielsweise vor, wenn der Bettler dem Passanten den Weg verstellt, an der Kleidung festhält oder bei wiederholtem Ansprechen mit Nebenhergehen den Passanten bedrängt; 2. durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, andere Personen erheblich zu belästigen oder an der Nutzung entsprechend dem Gemeingebrauch zu hindern oder von der Nutzung abzuhalten; 3. die Notdurft zu verrichten; 4. zu nächtigen oder zu lagern; 5. Gegenstände aller Art wegzuwerfen oder abzulagern, außer in den dafür bestimmten Abfallbehälter im Rahmen der Beschränkung von § 6 Abs. 2. §16 Abbrennen offener Feuer (1) Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen is»
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Oberlungwitz, Stadt ist eine kleine Gemeinde von 7 mal 4 Kilometern. Con 5.812 habitantes es densamente poblado (398 por kilómetro cuadrado). Limita con 8 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.
| Superficie | 15 km² |
|---|---|
| Einwohner | 5.812 |
| Densidad | 398 hab/km² |
| Ausdehnung | 7 × 4 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Angrenzende Gemeinden | 8 |
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
municipio · manda esta
Ordenanza de Oberlungwitz, Stadt
- Alcance: vías públicas, parques y zonas verdes públicas (lo que enumera la cita).
Dritte Neufassung der Polizeiverordnung der Stadt Oberlungwitz art. § 15 · verificado el 2026-08-12
«öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es verboten: 1. aggressiv zu betteln. Aggressives Betteln liegt beispielsweise vor, wenn der Bettler dem Passanten den Weg verstellt, an der Kleidung festhält oder bei wiederholtem Ansprechen mit Nebenhergehen den Passanten bedrängt; 2. durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, andere Personen erheblich zu belästigen oder an der Nutzung entsprechend dem Gemeingebrauch zu hindern oder von der Nutzung abzuhalten; 3. die Notdurft zu verrichten; 4. zu nächtigen oder zu lagern; 5. Gegenstände aller Art wegzuwerfen oder abzulagern, außer in den dafür bestimmten Abfallbehälter im Rahmen der Beschränkung von § 6 Abs. 2. §16 Abbrennen offener Feuer (1) Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen is»
pais
Deutschland
- finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
- calzos: no
- cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
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Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.