Ir al contenido
Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Remse?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
2 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 19.
«Erholungsanlagen und öffentlichen Einrichtungen ist verboten: 1. aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand, 2. erhebliches Belästigen anderer Personen durch ein aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, 3. Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen, 4. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse; die Vorschriften nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bleiben unberührt, 5. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, 6. Verrichten der Notdurft. § 20 Abbrennen offener Feuer (1) Das Abbrennen von offenen Feuern ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde verboten. Die Erlaubnis ist zwei Wochen vor dem Abbrenntag durch den Verantwortlichen einzuholen. Der Antrag muss Ort, Tag, Zeit»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Remse ist eine kleine Gemeinde von 6 mal 4 Kilometern. Con 1.612 habitantes es de densidad media (112 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 2 espacios protegidos, entre ellos Mittleres Zwickauer Muldetal. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 6 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie14 km²
Einwohner1.612
Densidad112 hab/km²
Ausdehnung6 × 4 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos2
Angrenzende Gemeinden6
Este término toca: Mittleres Zwickauer Muldetal, Tal der Zwickauer Mulde.
2 espacios protegidos aquí dentro
Remse toca 2 figuras de la Red Natura 2000.
  • Mittleres Zwickauer Muldetal
  • Tal der Zwickauer Mulde
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Remse
  • Alcance: instalaciones públicas (lo que enumera la cita).
Polizeiverordnung (PDF 146 kB) art. § 19 · verificado el 2026-08-12
«Erholungsanlagen und öffentlichen Einrichtungen ist verboten: 1. aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand, 2. erhebliches Belästigen anderer Personen durch ein aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, 3. Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen, 4. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse; die Vorschriften nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bleiben unberührt, 5. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, 6. Verrichten der Notdurft. § 20 Abbrennen offener Feuer (1) Das Abbrennen von offenen Feuern ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde verboten. Die Erlaubnis ist zwei Wochen vor dem Abbrenntag durch den Verantwortlichen einzuholen. Der Antrag muss Ort, Tag, Zeit»
zona protegida
2 espacios: Mittleres Zwickauer Muldetal · Tal der Zwickauer Mulde
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.