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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Werdau, Stadt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
la ordenanza municipal
5 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 2.
«Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt: 1. Kleinabfälle (z. B. Zigarettenschachteln, Zigarettenkippen, Verpackungen, Einmalgeschirr) außerhalb der vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen wegzuwerfen; 2. Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen; 3. im Haushalt oder in Gewerbebetrieben angefallenen Abfall in öffentliche Abfallbehälter einzuwerfen; 4. Stadtmobiliar (z. B. Bänke, Tische), Spielgeräte, Brunnen, Wasserbecken und andere vergleichbare Einrichtungen zu verunreinigen, zu beschädigen oder anders als bestimmungsgemäß zu benutzen; 5. zu zelten, zu lagern, zu übernachten oder in Wohnwagen zu wohnen; 6. die Notdurft zu verrichten; 7. aggressiv zu betteln. Aggressives Betteln liegt vor, z. B. wenn der Bettler dem Passanten den Weg zu verstellen versucht und/oder ihn durch Zupfen oder Festhalten an der Kleidung körperlich berührt. Ferner, wenn der Passant»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Werdau, Stadt ist un término mediano von 13 mal 10 Kilometern. Con 20.793 habitantes es densamente poblado (319 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 2 espacios protegidos, entre ellos Bachtäler im Oberen Pleißeland. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 12 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie65 km²
Einwohner20.793
Densidad319 hab/km²
Ausdehnung13 × 10 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos2
Angrenzende Gemeinden12
Este término toca: Bachtäler im Oberen Pleißeland, Bildhölzer im Werdauer Wald.
2 espacios protegidos aquí dentro
Werdau, Stadt toca 2 figuras de la Red Natura 2000.
  • Bachtäler im Oberen Pleißeland
  • Bildhölzer im Werdauer Wald
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Werdau, Stadt
  • Alcance: el espacio público que fija el artículo citado.
Werdauer Polizeiverordnung vom 29.09.2020.pdf art. § 2 · verificado el 2026-08-12
«Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt: 1. Kleinabfälle (z. B. Zigarettenschachteln, Zigarettenkippen, Verpackungen, Einmalgeschirr) außerhalb der vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen wegzuwerfen; 2. Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen; 3. im Haushalt oder in Gewerbebetrieben angefallenen Abfall in öffentliche Abfallbehälter einzuwerfen; 4. Stadtmobiliar (z. B. Bänke, Tische), Spielgeräte, Brunnen, Wasserbecken und andere vergleichbare Einrichtungen zu verunreinigen, zu beschädigen oder anders als bestimmungsgemäß zu benutzen; 5. zu zelten, zu lagern, zu übernachten oder in Wohnwagen zu wohnen; 6. die Notdurft zu verrichten; 7. aggressiv zu betteln. Aggressives Betteln liegt vor, z. B. wenn der Bettler dem Passanten den Weg zu verstellen versucht und/oder ihn durch Zupfen oder Festhalten an der Kleidung körperlich berührt. Ferner, wenn der Passant»
zona protegida
2 espacios: Bachtäler im Oberen Pleißeland · Bildhölzer im Werdauer Wald
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.