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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Wittichenau / Kulow, Stadt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
5 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 12.
«Grün- und Erholungsanlagen ist es verboten: 1. aggressiv zu betteln. Aggressives Betteln liegt beispielsweise vor, wenn der Bettler dem Passanten den Weg verstellt, an der Kleidung festhält, bei wiederholtem Ansprechen zusammen mit Nebenhergehen den Passanten bedrängt, 2. durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, andere Personen erheblich zu belästigen oder an der Nutzung entsprechend dem Gemeingebrauch zu hindern oder von der Nutzung abzuhalten, 3. die Notdurft zu verrichten, 4. zu nächtigen oder zu lagern, 5. Gegenstände aller Art wegzuwerfen oder abzulagern, außer in den dafür bestimmten Papierkorb bzw. Abfallbehälter im Rahmen der Beschränkung von § 11 Abs. 3. (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes bleiben unberührt. Im Übrigen gilt § 11 A»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Wittichenau / Kulow, Stadt ist un término mediano von 11 mal 10 Kilometern. Con 5.648 habitantes es de densidad media (93 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 6 espacios protegidos, entre ellos Dubringer Moor. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 11 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie61 km²
Einwohner5.648
Densidad93 hab/km²
Ausdehnung11 × 10 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos6
Angrenzende Gemeinden11
Este término toca: Dubringer Moor, Dubringer Moor, Schwarze Elster oberhalb Hoyerswerda, Klosterwasserniederung, Teichgruppen am Doberschützer Wasser, Doberschützer Wasser.
6 espacios protegidos aquí dentro
Wittichenau / Kulow, Stadt toca 6 figuras de la Red Natura 2000.
  • Dubringer Moor
  • Dubringer Moor
  • Schwarze Elster oberhalb Hoyerswerda
  • Klosterwasserniederung
  • Teichgruppen am Doberschützer Wasser
  • Doberschützer Wasser
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Wittichenau / Kulow, Stadt
  • Alcance: parques y zonas verdes públicas (lo que enumera la cita).
Polizeiverordnung art. § 12 · verificado el 2026-08-12
«Grün- und Erholungsanlagen ist es verboten: 1. aggressiv zu betteln. Aggressives Betteln liegt beispielsweise vor, wenn der Bettler dem Passanten den Weg verstellt, an der Kleidung festhält, bei wiederholtem Ansprechen zusammen mit Nebenhergehen den Passanten bedrängt, 2. durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, andere Personen erheblich zu belästigen oder an der Nutzung entsprechend dem Gemeingebrauch zu hindern oder von der Nutzung abzuhalten, 3. die Notdurft zu verrichten, 4. zu nächtigen oder zu lagern, 5. Gegenstände aller Art wegzuwerfen oder abzulagern, außer in den dafür bestimmten Papierkorb bzw. Abfallbehälter im Rahmen der Beschränkung von § 11 Abs. 3. (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes bleiben unberührt. Im Übrigen gilt § 11 A»
zona protegida
4 espacios: Dubringer Moor · Dubringer Moor · Schwarze Elster oberhalb Hoyerswerda · Klosterwasserniederung
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.