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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Reichenbach/O.L., Stadt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
5 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 2.
«Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt a) aggressiv zu betteln, aggressives Betteln liegt bei besonders aufdringlichem Betteln vor, z.B. wenn der Bettler dem Passanten den Weg zu verstellen versucht und/oder ihn durch Zupfen oder Festhalten an der Kleidung körperlich berührt, ferner, wenn der Passant beschimpft wird, weil er nichts geben will, b) durch aggressives Verhalten, welches durch Alkohol- bzw. Rauschmittelgenuss hervorgerufen ist, z.B. besondere Aufdringlichkeit in Form von wiederholtem Anfassen oder in den Weg stellen, andere mehr als unvermeidbar zu beeinträchtigen, c) Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen, d) Gegenstände außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegenzulassen, wegzuwerfen oder abzulagern, e) zu nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, f) die Notdurft zu verrichten (2) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Sächsischen Wassergesetzes, und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Reichenbach/O.L., Stadt ist un término mediano von 9 mal 11 Kilometern. Con 4.789 habitantes es de densidad media (76 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 5 espacios protegidos, entre ellos Separate Fledermausquartiere und -habitate in der Lausitz. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 11 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie63 km²
Einwohner4.789
Densidad76 hab/km²
Ausdehnung9 × 11 km
Costanein, Binnengemeinde
Espacios protegidos5
Angrenzende Gemeinden11
Este término toca: Separate Fledermausquartiere und -habitate in der Lausitz, Schwarzer Schöps oberhalb Horscha, Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz, Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz, Laubwälder der Königshainer Berge.
5 espacios protegidos aquí dentro
Reichenbach/O.L., Stadt toca 5 figuras de la Red Natura 2000.
  • Separate Fledermausquartiere und -habitate in der Lausitz
  • Schwarzer Schöps oberhalb Horscha
  • Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz
  • Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz
  • Laubwälder der Königshainer Berge
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Reichenbach/O.L., Stadt
  • Alcance: el espacio público que fija el artículo citado.
Polizeiverordnung art. § 2 · verificado el 2026-08-12
«Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt a) aggressiv zu betteln, aggressives Betteln liegt bei besonders aufdringlichem Betteln vor, z.B. wenn der Bettler dem Passanten den Weg zu verstellen versucht und/oder ihn durch Zupfen oder Festhalten an der Kleidung körperlich berührt, ferner, wenn der Passant beschimpft wird, weil er nichts geben will, b) durch aggressives Verhalten, welches durch Alkohol- bzw. Rauschmittelgenuss hervorgerufen ist, z.B. besondere Aufdringlichkeit in Form von wiederholtem Anfassen oder in den Weg stellen, andere mehr als unvermeidbar zu beeinträchtigen, c) Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen, d) Gegenstände außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegenzulassen, wegzuwerfen oder abzulagern, e) zu nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, f) die Notdurft zu verrichten (2) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Sächsischen Wassergesetzes, und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt»
zona protegida
4 espacios: Separate Fledermausquartiere und -habitate in der Lausitz · Schwarzer Schöps oberhalb Horscha · Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz · Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.