¿Qué puedo hacer en Neustadt in Sachsen, Stadt?
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 17.
«In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt: 1. Beete, Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlageflächen außerhalb der Wege und Plätze und der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten und zu befahren sowie über den durch Hinweisschilder bestimmten Umfang zu benutzen, 2. jede ungenehmigte gewerbliche Nutzung, 3. der Umgang mit offenem Feuer sowie das Betreiben offener Feuerstellen und Grillplätze, mit Ausnahme der für das Grillen zugelassener Plätze, 4. zu lagern und zu nächtigen, 5. Spielgeräte, Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu beschmutzen oder zu entfernen, 6. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen und in ihnen unerlaubt zu fischen, 7. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie au»
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Neustadt in Sachsen, Stadt ist un término mediano von 12 mal 12 Kilometern. Con 11.929 habitantes es de densidad media (144 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 5 espacios protegidos, entre ellos Obere Wesenitz und Nebenflüsse. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 10 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.
| Superficie | 83 km² |
|---|---|
| Einwohner | 11.929 |
| Densidad | 144 hab/km² |
| Ausdehnung | 12 × 12 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Espacios protegidos | 5 |
| Angrenzende Gemeinden | 10 |
Este término toca: Obere Wesenitz und Nebenflüsse, Polenztal, Hohwald und Valtenberg, Laubwälder am Unger, Hohwald und Valtenberg.
5 espacios protegidos aquí dentro
Neustadt in Sachsen, Stadt toca 5 figuras de la Red Natura 2000.
- Obere Wesenitz und Nebenflüsse
- Polenztal
- Hohwald und Valtenberg
- Laubwälder am Unger
- Hohwald und Valtenberg
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
municipio · manda esta
Ordenanza de Neustadt in Sachsen, Stadt
- Alcance: parques y zonas verdes públicas (lo que enumera la cita).
Polizeiverordnung der Stadt Neustadt in Sachsen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Stadt Neustadt in Sachsen art. § 17 · verificado el 2026-08-12
«In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt: 1. Beete, Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlageflächen außerhalb der Wege und Plätze und der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten und zu befahren sowie über den durch Hinweisschilder bestimmten Umfang zu benutzen, 2. jede ungenehmigte gewerbliche Nutzung, 3. der Umgang mit offenem Feuer sowie das Betreiben offener Feuerstellen und Grillplätze, mit Ausnahme der für das Grillen zugelassener Plätze, 4. zu lagern und zu nächtigen, 5. Spielgeräte, Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu beschmutzen oder zu entfernen, 6. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen und in ihnen unerlaubt zu fischen, 7. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie au»
zona protegida
4 espacios: Obere Wesenitz und Nebenflüsse · Polenztal · Hohwald und Valtenberg · Laubwälder am Unger
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
- finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
- calzos: no
- cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
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Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.