Ir al contenido
Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Schalksmühle?

Stationnerle véhicule, sur la voie
OUI, SOUS CONDITIONS
la regla nacional · la local no está leída
Dormir à l'intérieursans rien sortir
NON
la ordenanza municipal
Campercales, auvent, table
NON ÉTABLI
aucune norme lue
5 km
Pourquoi, et avec quel document
NON
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 3.
«der Verkehrsflächen und Anlagen Es ist nicht gestattet, a) die Anlagen zu befahren; dies gilt nicht für Unterhalts- und Notstandsarbeiten sowie für das Befahren mit Kinderfahrzeugen und Fortbewegungsmitteln wie Krankenfahrstühle, sofern Personen nicht behindert werden. b) in den Anlagen und in den Verkehrsflächen unbefugt Pflanzen aus dem Boden zu entfernen oder zu beschädigen. c) in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen. 01/08 Ordnungsverwaltung Ordnungsbehördliche Verordnung (2) d) in den Anlagen und auf Verkehrsflächen zu übernachten; Campingfahrzeuge, Zelte und Verkaufswagen unbefugt aufzustellen oder zu benutzen. Ausnahmen können in Einzelfällen gestattet werden, wenn dies dem öffentlichen Interesse, z.B. zur Deckung des Freizeitbedarfs der Bevölkerung, dient. e) Feuer anzuzünden oder Grillgeräte zu gebrauchen. f) Hydranten, Straßenrinnen und»
La commune en chiffres

La commune

Schalksmühle est un término mediano de 10 sur 8 kilomètres. Con 10.219 habitantes es densamente poblado (268 por kilómetro cuadrado). Limita con 7 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie38 km²
Population10.219
Densidad268 hab/km²
Étendue10 × 8 km
Costanon, commune intérieure
Communes limitrophes7
Toutes les couches applicables

Pourquoi — les couches applicables ici

municipio · manda esta
Ordenanza de Schalksmühle
  • Alcance: las «Anlagen» (parques y espacios públicos ajardinados) (lo que enumera la cita).
  • Salvo autorización expresa (Erlaubnis) del municipio.
--> Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung art. § 3 · verificado el 2026-08-12
«der Verkehrsflächen und Anlagen Es ist nicht gestattet, a) die Anlagen zu befahren; dies gilt nicht für Unterhalts- und Notstandsarbeiten sowie für das Befahren mit Kinderfahrzeugen und Fortbewegungsmitteln wie Krankenfahrstühle, sofern Personen nicht behindert werden. b) in den Anlagen und in den Verkehrsflächen unbefugt Pflanzen aus dem Boden zu entfernen oder zu beschädigen. c) in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen. 01/08 Ordnungsverwaltung Ordnungsbehördliche Verordnung (2) d) in den Anlagen und auf Verkehrsflächen zu übernachten; Campingfahrzeuge, Zelte und Verkaufswagen unbefugt aufzustellen oder zu benutzen. Ausnahmen können in Einzelfällen gestattet werden, wenn dies dem öffentlichen Interesse, z.B. zur Deckung des Freizeitbedarfs der Bevölkerung, dient. e) Feuer anzuzünden oder Grillgeräte zu gebrauchen. f) Hydranten, Straßenrinnen und»
pais
Allemagne
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Communes voisines
La signalisation sur place et l'autorité locale prévalent. Ceci reproduit la norme écrite à la date indiquée : ce n'est ni un conseil juridique ni une autorisation.