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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Liepe?

Stationnerle véhicule, sur la voie
OUI, SOUS CONDITIONS
la regla nacional · la local no está leída
Dormir à l'intérieursans rien sortir
NON
la ordenanza municipal
Campercales, auvent, table
NON
la ordenanza municipal
1 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Pourquoi, et avec quel document
NON
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 4.
«2) Es ist untersagt, auf den Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf Anlagen 1. unbefugt Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder zu verändern; 2. unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßenschilder, Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu verschmutzen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; 3. Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung der Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie 2 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sperrvorrichtungen zu überwinden, Hydranten, Straßenrinnen und Einflussöffnungen oder Straßenkanäle zu verdecken oder ihre Gebrauchsfähigkeit zu beeinträchtigen; 4. die außerhalb der Wegeflächen gelegenen und die besonders frei gegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten und zu befahren sowie Fahrzeuge auf den Anlagen zu parken; 5. auf hierfür nicht besonders frei gegebenen Flächen zu lagern, zu campieren, zu übernachten oder Feuer zu machen. (3) Die Inanspruchnahme von Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Anlagen zum Handel oder sonstiger gewerblicher Nutzung ist ohne Sondernutzungserlaubnis oder privatrechtliche Genehmigung verboten. Gewerberechtliche Erlaubnisvorbehalte bleiben hiervon unberührt. (4) Es ist untersagt, unbefestigte Verkehrsflächen und Anlagen mit Sand, Schutt, Laub oder Abfällen aufzufüllen oder dergleichen dorthin abzulagern.»
La commune en chiffres

La commune

Liepe est une petite commune de 4 sur 5 kilomètres. Con 626 habitantes es de densidad media (58 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 5 espacios protegidos, entre ellos Schorfheide-Chorin. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 6 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie11 km²
Population626
Densidad58 hab/km²
Étendue4 × 5 km
Costanon, commune intérieure
Espacios protegidos5
Communes limitrophes6
Este término toca: Schorfheide-Chorin, Brodowin-Oderberg, Niederoderbruch, Plagefenn, Trockenhänge Oderberg-Liepe.
5 espacios protegidos aquí dentro
Liepe toca 5 figuras de la Red Natura 2000.
  • Schorfheide-Chorin
  • Brodowin-Oderberg
  • Niederoderbruch
  • Plagefenn
  • Trockenhänge Oderberg-Liepe
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Toutes les couches applicables

Pourquoi — les couches applicables ici

municipio · manda esta
Ordenanza de Liepe
  • Alcance: el espacio público que fija el artículo citado.
  • Norma del Amt Britz-Chorin-Oderberg, que rige sus municipios miembros; publicada en la web oficial del municipio.
Ordnungsbehördliche Verordnung art. § 4 · verificado el 2026-08-21
«2) Es ist untersagt, auf den Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf Anlagen 1. unbefugt Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder zu verändern; 2. unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßenschilder, Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu verschmutzen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; 3. Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung der Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie 2 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sperrvorrichtungen zu überwinden, Hydranten, Straßenrinnen und Einflussöffnungen oder Straßenkanäle zu verdecken oder ihre Gebrauchsfähigkeit zu beeinträchtigen; 4. die außerhalb der Wegeflächen gelegenen und die besonders frei gegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten und zu befahren sowie Fahrzeuge auf den Anlagen zu parken; 5. auf hierfür nicht besonders frei gegebenen Flächen zu lagern, zu campieren, zu übernachten oder Feuer zu machen. (3) Die Inanspruchnahme von Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Anlagen zum Handel oder sonstiger gewerblicher Nutzung ist ohne Sondernutzungserlaubnis oder privatrechtliche Genehmigung verboten. Gewerberechtliche Erlaubnisvorbehalte bleiben hiervon unberührt. (4) Es ist untersagt, unbefestigte Verkehrsflächen und Anlagen mit Sand, Schutt, Laub oder Abfällen aufzufüllen oder dergleichen dorthin abzulagern.»
zona protegida
4 espacios: Schorfheide-Chorin · Brodowin-Oderberg · Niederoderbruch · Plagefenn
Espace protégé : la norme du site s'applique ici en plus de la norme municipale, et durcit généralement la sanction.
pais
Allemagne
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Communes voisines
La signalisation sur place et l'autorité locale prévalent. Ceci reproduit la norme écrite à la date indiquée : ce n'est ni un conseil juridique ni une autorisation.