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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Obernburg a.Main, St?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
la ordenanza municipal
2 km
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 5.
«Anlageneinrichtungen nicht verändert werden. (2) Es ist untersagt: 1. Sitzbänke vom Aufstellungsplatz zu entfernen bzw. zusätzliche Sitzgelegenheiten zu stellen und Abfallkörbe zu entfernen oder zweckwidrig zu verwenden. 2. Grünanlagen, Kinderspielplätze und Bolzplätze mit Autos, Fahrrädern, Motorrädern, Mofas und Mopeds zu befahren; die durch Kinderspielplätze führenden Wege dürfen nur mit Kinderwagen, Kinderfahrzeugen und Rollstühlen befahren werden. 3. Pflanzen oder Pflanzenteile abzureißen, abzuschneiden oder auf sonstige Weise zu beschädigen. 4. Papier und Abfälle, außer in die dafür vorgesehenen Behältnisse, wegzuwerfen. 5. Grillgeräte zu benutzen, Partys zu feiern, offene Feuerstellen zu errichten, Feuerwerkskörper oder ähnliche Sprengsätze abzubrennen. 6. Zelten, Aufstellen von Wohnwagen oder das Nächtigen. 7. Das Abspielen von Musik sowie übermäßiger Lärm jeder Art. 8. Alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in den Anlagenbereich zu verbringen oder einzunehmen. (3) Die Benutzer und Aufsichtspersonen haben sich in den Grünanlagen und auf den Kinde»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Obernburg a.Main, St ist eine kleine Gemeinde von 6 mal 8 Kilometern. Con 8.884 habitantes es densamente poblado (358 por kilómetro cuadrado). Limita con 12 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie25 km²
Einwohner8.884
Densidad358 hab/km²
Ausdehnung6 × 8 km
Costanein, Binnengemeinde
Angrenzende Gemeinden12
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Obernburg a.Main, St
  • Alcance: parques y zonas verdes públicas, las «Anlagen» (parques y espacios públicos ajardinados) (lo que enumera la cita).
Grünanlage- u Spielplatzsatzung Satzung zur Nutzung von Grünanlagen und Spielplätzen (96.78 KB) art. § 5 · verificado el 2026-08-12
«Anlageneinrichtungen nicht verändert werden. (2) Es ist untersagt: 1. Sitzbänke vom Aufstellungsplatz zu entfernen bzw. zusätzliche Sitzgelegenheiten zu stellen und Abfallkörbe zu entfernen oder zweckwidrig zu verwenden. 2. Grünanlagen, Kinderspielplätze und Bolzplätze mit Autos, Fahrrädern, Motorrädern, Mofas und Mopeds zu befahren; die durch Kinderspielplätze führenden Wege dürfen nur mit Kinderwagen, Kinderfahrzeugen und Rollstühlen befahren werden. 3. Pflanzen oder Pflanzenteile abzureißen, abzuschneiden oder auf sonstige Weise zu beschädigen. 4. Papier und Abfälle, außer in die dafür vorgesehenen Behältnisse, wegzuwerfen. 5. Grillgeräte zu benutzen, Partys zu feiern, offene Feuerstellen zu errichten, Feuerwerkskörper oder ähnliche Sprengsätze abzubrennen. 6. Zelten, Aufstellen von Wohnwagen oder das Nächtigen. 7. Das Abspielen von Musik sowie übermäßiger Lärm jeder Art. 8. Alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in den Anlagenbereich zu verbringen oder einzunehmen. (3) Die Benutzer und Aufsichtspersonen haben sich in den Grünanlagen und auf den Kinde»
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.