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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Obernburg a.Main, St?

Aparcarel vehículo, en la vía
SÍ, CON LÍMITE
la regla nacional · la local no está leída
Dormir dentrosin sacar nada fuera
NO
la ordenanza municipal
Acamparpatas, toldo, mesa
NO
la ordenanza municipal
2 km
Por qué, y con qué papel
NO
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 5.
«Anlageneinrichtungen nicht verändert werden. (2) Es ist untersagt: 1. Sitzbänke vom Aufstellungsplatz zu entfernen bzw. zusätzliche Sitzgelegenheiten zu stellen und Abfallkörbe zu entfernen oder zweckwidrig zu verwenden. 2. Grünanlagen, Kinderspielplätze und Bolzplätze mit Autos, Fahrrädern, Motorrädern, Mofas und Mopeds zu befahren; die durch Kinderspielplätze führenden Wege dürfen nur mit Kinderwagen, Kinderfahrzeugen und Rollstühlen befahren werden. 3. Pflanzen oder Pflanzenteile abzureißen, abzuschneiden oder auf sonstige Weise zu beschädigen. 4. Papier und Abfälle, außer in die dafür vorgesehenen Behältnisse, wegzuwerfen. 5. Grillgeräte zu benutzen, Partys zu feiern, offene Feuerstellen zu errichten, Feuerwerkskörper oder ähnliche Sprengsätze abzubrennen. 6. Zelten, Aufstellen von Wohnwagen oder das Nächtigen. 7. Das Abspielen von Musik sowie übermäßiger Lärm jeder Art. 8. Alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in den Anlagenbereich zu verbringen oder einzunehmen. (3) Die Benutzer und Aufsichtspersonen haben sich in den Grünanlagen und auf den Kinde»
El término, en datos

El término

Obernburg a.Main, St es un término pequeño de 6 por 8 kilómetros. Con 8.884 habitantes es densamente poblado (358 por kilómetro cuadrado). Limita con 12 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie25 km²
Población8.884
Densidad358 hab/km²
Extensión6 × 8 km
Costano, término interior
Términos limítrofes12
Todas las capas que aplican

Por qué — las capas que aplican aquí

municipio · manda esta
Ordenanza de Obernburg a.Main, St
  • Alcance: parques y zonas verdes públicas, las «Anlagen» (parques y espacios públicos ajardinados) (lo que enumera la cita).
Grünanlage- u Spielplatzsatzung Satzung zur Nutzung von Grünanlagen und Spielplätzen (96.78 KB) art. § 5 · verificado el 2026-08-12
«Anlageneinrichtungen nicht verändert werden. (2) Es ist untersagt: 1. Sitzbänke vom Aufstellungsplatz zu entfernen bzw. zusätzliche Sitzgelegenheiten zu stellen und Abfallkörbe zu entfernen oder zweckwidrig zu verwenden. 2. Grünanlagen, Kinderspielplätze und Bolzplätze mit Autos, Fahrrädern, Motorrädern, Mofas und Mopeds zu befahren; die durch Kinderspielplätze führenden Wege dürfen nur mit Kinderwagen, Kinderfahrzeugen und Rollstühlen befahren werden. 3. Pflanzen oder Pflanzenteile abzureißen, abzuschneiden oder auf sonstige Weise zu beschädigen. 4. Papier und Abfälle, außer in die dafür vorgesehenen Behältnisse, wegzuwerfen. 5. Grillgeräte zu benutzen, Partys zu feiern, offene Feuerstellen zu errichten, Feuerwerkskörper oder ähnliche Sprengsätze abzubrennen. 6. Zelten, Aufstellen von Wohnwagen oder das Nächtigen. 7. Das Abspielen von Musik sowie übermäßiger Lärm jeder Art. 8. Alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in den Anlagenbereich zu verbringen oder einzunehmen. (3) Die Benutzer und Aufsichtspersonen haben sich in den Grünanlagen und auf den Kinde»
pais
Alemania
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Municipios de al lado
La señalización en el lugar y la autoridad local prevalecen. Esto reproduce la norma escrita a la fecha indicada: no es asesoramiento jurídico ni una autorización.