¿Qué puedo hacer en Schönwalde-Glien?
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
17 €–1 €
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
la norma de Brandenburg
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Multa 17 € – 1 €
Manda la ordenanza municipal.
«3) Untersagt ist: a) auf Verkehrsflächen und in Anlagen unbefugt Bäume, Sträucher und andere Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken, deren Bestand zu gefährden oder sonst wie zu verändern; b) auf Verkehrsflächen und in Anlagen aufgestellte Gegenstände und Einrichtungen (wie z.B. Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder) unbefugt zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen , zu beschmutzen, zu bemalen, zu bekleben oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; c) Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung von Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie Sperrvorrichtungen zu überwinden; d) jedes Verhalten, das andere Personen in der berechtigten Benutzung mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindern oder nicht unerheblich beeinträchtigen kann, z.B.: durch Genuss von Rauschmitteln, Trunkenheit, Betteln (aggressives Betteln ) und die Einnahme von Drogen; e) auf Verkehrsflächen oder in Anlagen zu nächtigen, Campingfahrzeuge oder Zelte aufzustellen oder zu benutzen; f) auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Feuer anzuzünden oder Grillgeräte zu gebrauchen; g) die Anlagen zu befahren; dies gilt nicht für Unterhaltungsund Notstandsarbeiten sowie das Befahren mit Kinderfahrzeugen und Fortbewegungsmitteln wie Krankenfahrstühle. § 9 Verunreinigungsverbot (1) Jede Verunreinigung von Verkehrsflächen oder Anlagen über das übliche Maß hinaus ist untersagt.»
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Schönwalde-Glien ist un término mediano von 18 mal 12 Kilometern. Con 10.700 habitantes es de densidad media (110 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 4 espacios protegidos, entre ellos Rhin-Havelluch. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 13 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.
| Superficie | 97 km² |
|---|---|
| Einwohner | 10.700 |
| Densidad | 110 hab/km² |
| Ausdehnung | 18 × 12 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Espacios protegidos | 4 |
| Angrenzende Gemeinden | 13 |
Este término toca: Rhin-Havelluch, Leitsakgraben, Muhrgraben mit Teufelsbruch, Spandauer Forst.
4 espacios protegidos aquí dentro
Schönwalde-Glien toca 4 figuras de la Red Natura 2000.
- Rhin-Havelluch
- Leitsakgraben
- Muhrgraben mit Teufelsbruch
- Spandauer Forst
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
municipio · manda esta
Ordenanza de Schönwalde-Glien
- Alcance: el espacio público que fija el artículo citado.
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Schönwalde-Glien · verificado el 2026-08-21
«3) Untersagt ist: a) auf Verkehrsflächen und in Anlagen unbefugt Bäume, Sträucher und andere Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken, deren Bestand zu gefährden oder sonst wie zu verändern; b) auf Verkehrsflächen und in Anlagen aufgestellte Gegenstände und Einrichtungen (wie z.B. Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder) unbefugt zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen , zu beschmutzen, zu bemalen, zu bekleben oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; c) Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung von Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie Sperrvorrichtungen zu überwinden; d) jedes Verhalten, das andere Personen in der berechtigten Benutzung mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindern oder nicht unerheblich beeinträchtigen kann, z.B.: durch Genuss von Rauschmitteln, Trunkenheit, Betteln (aggressives Betteln ) und die Einnahme von Drogen; e) auf Verkehrsflächen oder in Anlagen zu nächtigen, Campingfahrzeuge oder Zelte aufzustellen oder zu benutzen; f) auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Feuer anzuzünden oder Grillgeräte zu gebrauchen; g) die Anlagen zu befahren; dies gilt nicht für Unterhaltungsund Notstandsarbeiten sowie das Befahren mit Kinderfahrzeugen und Fortbewegungsmitteln wie Krankenfahrstühle. § 9 Verunreinigungsverbot (1) Jede Verunreinigung von Verkehrsflächen oder Anlagen über das übliche Maß hinaus ist untersagt.»
zona protegida
4 espacios: Rhin-Havelluch · Leitsakgraben · Muhrgraben mit Teufelsbruch · Spandauer Forst
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
pais
Deutschland
- finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
- calzos: no
- cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
In der Nähe
Oberkrämer · regla nacionalneinBrieselang · regla nacionalneinFalkensee, Stadt · regla nacionalneinHennigsdorf, Stadt · regla nacionalneinVelten, Stadt · regla nacionalneinWustermark · ordenanza propianeinLeegebruch · regla nacionalneinDallgow-Döberitz · regla nacionalneinNauen, Stadt · regla nacionalneinKremmen, Stadt · regla nacionalnein
Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.