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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Schönwalde-Glien?

Stationnerle véhicule, sur la voie
OUI, SOUS CONDITIONS
la regla nacional · la local no está leída
Dormir à l'intérieursans rien sortir
NON
17 €–1 €
la ordenanza municipal
Campercales, auvent, table
NON
la norma de Brandenburg
5 km
este términoespacio protegidomunicipios de al lado, con su color: se pueden tocar
Pourquoi, et avec quel document
NON
sem_prohibido_glosa
Multa 17 € – 1 €
Manda la ordenanza municipal.
«3) Untersagt ist: a) auf Verkehrsflächen und in Anlagen unbefugt Bäume, Sträucher und andere Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken, deren Bestand zu gefährden oder sonst wie zu verändern; b) auf Verkehrsflächen und in Anlagen aufgestellte Gegenstände und Einrichtungen (wie z.B. Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder) unbefugt zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen , zu beschmutzen, zu bemalen, zu bekleben oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; c) Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung von Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie Sperrvorrichtungen zu überwinden; d) jedes Verhalten, das andere Personen in der berechtigten Benutzung mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindern oder nicht unerheblich beeinträchtigen kann, z.B.: durch Genuss von Rauschmitteln, Trunkenheit, Betteln (aggressives Betteln ) und die Einnahme von Drogen; e) auf Verkehrsflächen oder in Anlagen zu nächtigen, Campingfahrzeuge oder Zelte aufzustellen oder zu benutzen; f) auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Feuer anzuzünden oder Grillgeräte zu gebrauchen; g) die Anlagen zu befahren; dies gilt nicht für Unterhaltungsund Notstandsarbeiten sowie das Befahren mit Kinderfahrzeugen und Fortbewegungsmitteln wie Krankenfahrstühle. § 9 Verunreinigungsverbot (1) Jede Verunreinigung von Verkehrsflächen oder Anlagen über das übliche Maß hinaus ist untersagt.»
La commune en chiffres

La commune

Schönwalde-Glien est un término mediano de 18 sur 12 kilomètres. Con 10.700 habitantes es de densidad media (110 por kilómetro cuadrado). Dentro de sus límites hay 4 espacios protegidos, entre ellos Rhin-Havelluch. Ahí el régimen de usos lo fija el plan del propio espacio. Limita con 13 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie97 km²
Population10.700
Densidad110 hab/km²
Étendue18 × 12 km
Costanon, commune intérieure
Espacios protegidos4
Communes limitrophes13
Este término toca: Rhin-Havelluch, Leitsakgraben, Muhrgraben mit Teufelsbruch, Spandauer Forst.
4 espacios protegidos aquí dentro
Schönwalde-Glien toca 4 figuras de la Red Natura 2000.
  • Rhin-Havelluch
  • Leitsakgraben
  • Muhrgraben mit Teufelsbruch
  • Spandauer Forst
Dentro de ellas: en Naturschutzgebiet la sanción llega hasta 2.500 €.
Calculado cruzando el polígono del municipio con los 27.172 espacios de la Red Natura 2000 de la Agencia Europea de Medio Ambiente. La figura cubre parte del término.
Toutes les couches applicables

Pourquoi — les couches applicables ici

municipio · manda esta
Ordenanza de Schönwalde-Glien
  • Alcance: el espacio público que fija el artículo citado.
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Schönwalde-Glien · verificado el 2026-08-21
«3) Untersagt ist: a) auf Verkehrsflächen und in Anlagen unbefugt Bäume, Sträucher und andere Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken, deren Bestand zu gefährden oder sonst wie zu verändern; b) auf Verkehrsflächen und in Anlagen aufgestellte Gegenstände und Einrichtungen (wie z.B. Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder) unbefugt zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen , zu beschmutzen, zu bemalen, zu bekleben oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; c) Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung von Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie Sperrvorrichtungen zu überwinden; d) jedes Verhalten, das andere Personen in der berechtigten Benutzung mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindern oder nicht unerheblich beeinträchtigen kann, z.B.: durch Genuss von Rauschmitteln, Trunkenheit, Betteln (aggressives Betteln ) und die Einnahme von Drogen; e) auf Verkehrsflächen oder in Anlagen zu nächtigen, Campingfahrzeuge oder Zelte aufzustellen oder zu benutzen; f) auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Feuer anzuzünden oder Grillgeräte zu gebrauchen; g) die Anlagen zu befahren; dies gilt nicht für Unterhaltungsund Notstandsarbeiten sowie das Befahren mit Kinderfahrzeugen und Fortbewegungsmitteln wie Krankenfahrstühle. § 9 Verunreinigungsverbot (1) Jede Verunreinigung von Verkehrsflächen oder Anlagen über das übliche Maß hinaus ist untersagt.»
zona protegida
4 espacios: Rhin-Havelluch · Leitsakgraben · Muhrgraben mit Teufelsbruch · Spandauer Forst
Espace protégé : la norme du site s'applique ici en plus de la norme municipale, et durcit généralement la sanction.
pais
Allemagne
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Communes voisines
La signalisation sur place et l'autorité locale prévalent. Ceci reproduit la norme écrite à la date indiquée : ce n'est ni un conseil juridique ni une autorisation.