¿Qué puedo hacer en Neukirchen/Erzgeb.?
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 2.
«Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es verboten: a) Aufdringlich oder aggressiv zu betteln, z.B. durch hartnäckiges Ansprechen, körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand; b) Durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, andere Personen erheblich zu belästigen, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln; c) Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen; d) Abfall oder andere Gegenstände, außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegenzulassen, wegzuwerfen oder abzulagern; e) Zu Lagern und zu nächtigen; f) Außerhalb von ausgewiesenen Grillflächen zu grillen; g) Die Notdurft zu verrichten; h) Tiere zu füttern. (2) In Grün- und Erholungsanlagen der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. (§ 2 Abs. 2 dieser Polizeiverordnung) ist es außerdem untersagt: a) Unbefugt Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sowie sonstige Anlagenteile aus d»
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Neukirchen/Erzgeb. ist eine kleine Gemeinde von 6 mal 7 Kilometern. Con 6.904 habitantes es densamente poblado (344 por kilómetro cuadrado). Limita con 5 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.
| Superficie | 20 km² |
|---|---|
| Einwohner | 6.904 |
| Densidad | 344 hab/km² |
| Ausdehnung | 6 × 7 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Angrenzende Gemeinden | 5 |
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
municipio · manda esta
Ordenanza de Neukirchen/Erzgeb.
- Alcance: parques y zonas verdes públicas (lo que enumera la cita).
Polizeiverordnung der Gemeinde Neukirchen gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnum art. § 2 · verificado el 2026-08-12
«Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es verboten: a) Aufdringlich oder aggressiv zu betteln, z.B. durch hartnäckiges Ansprechen, körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand; b) Durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, andere Personen erheblich zu belästigen, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln; c) Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen; d) Abfall oder andere Gegenstände, außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegenzulassen, wegzuwerfen oder abzulagern; e) Zu Lagern und zu nächtigen; f) Außerhalb von ausgewiesenen Grillflächen zu grillen; g) Die Notdurft zu verrichten; h) Tiere zu füttern. (2) In Grün- und Erholungsanlagen der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. (§ 2 Abs. 2 dieser Polizeiverordnung) ist es außerdem untersagt: a) Unbefugt Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sowie sonstige Anlagenteile aus d»
pais
Deutschland
- finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
- calzos: no
- cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
In der Nähe
Jahnsdorf/Erzgeb. · regla nacionalBurkhardtsdorf · ordenanza propianeinNiederdorf · ordenanza propianeinChemnitz, Stadt · regla nacionalGornsdorf · regla nacionalThalheim/Erzgeb., Stadt · regla nacionalLugau/Erzgeb., Stadt · regla nacionalNiederwürschnitz · regla nacionalGelenau/Erzgeb. · regla nacionalOberlungwitz, Stadt · ordenanza propianein
Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.