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¿Qué puedo hacer en Neukirchen/Erzgeb.?

Stationnerle véhicule, sur la voie
OUI, SOUS CONDITIONS
la regla nacional · la local no está leída
Dormir à l'intérieursans rien sortir
NON
la ordenanza municipal
Campercales, auvent, table
NON ÉTABLI
aucune norme lue
2 km
Pourquoi, et avec quel document
NON
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 2.
«Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es verboten: a) Aufdringlich oder aggressiv zu betteln, z.B. durch hartnäckiges Ansprechen, körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand; b) Durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, andere Personen erheblich zu belästigen, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln; c) Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen; d) Abfall oder andere Gegenstände, außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegenzulassen, wegzuwerfen oder abzulagern; e) Zu Lagern und zu nächtigen; f) Außerhalb von ausgewiesenen Grillflächen zu grillen; g) Die Notdurft zu verrichten; h) Tiere zu füttern. (2) In Grün- und Erholungsanlagen der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. (§ 2 Abs. 2 dieser Polizeiverordnung) ist es außerdem untersagt: a) Unbefugt Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sowie sonstige Anlagenteile aus d»
La commune en chiffres

La commune

Neukirchen/Erzgeb. est une petite commune de 6 sur 7 kilomètres. Con 6.904 habitantes es densamente poblado (344 por kilómetro cuadrado). Limita con 5 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie20 km²
Population6.904
Densidad344 hab/km²
Étendue6 × 7 km
Costanon, commune intérieure
Communes limitrophes5
Toutes les couches applicables

Pourquoi — les couches applicables ici

municipio · manda esta
Ordenanza de Neukirchen/Erzgeb.
  • Alcance: parques y zonas verdes públicas (lo que enumera la cita).
Polizeiverordnung der Gemeinde Neukirchen gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnum art. § 2 · verificado el 2026-08-12
«Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es verboten: a) Aufdringlich oder aggressiv zu betteln, z.B. durch hartnäckiges Ansprechen, körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand; b) Durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, andere Personen erheblich zu belästigen, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln; c) Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen; d) Abfall oder andere Gegenstände, außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegenzulassen, wegzuwerfen oder abzulagern; e) Zu Lagern und zu nächtigen; f) Außerhalb von ausgewiesenen Grillflächen zu grillen; g) Die Notdurft zu verrichten; h) Tiere zu füttern. (2) In Grün- und Erholungsanlagen der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. (§ 2 Abs. 2 dieser Polizeiverordnung) ist es außerdem untersagt: a) Unbefugt Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sowie sonstige Anlagenteile aus d»
pais
Allemagne
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Communes voisines
La signalisation sur place et l'autorité locale prévalent. Ceci reproduit la norme écrite à la date indiquée : ce n'est ni un conseil juridique ni une autorisation.