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Pernocta Europa

¿Qué puedo hacer en Stollberg/Erzgeb., Stadt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
la regla nacional · la local no está leída
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
la ordenanza municipal
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
5 km
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 14.
«öffentlichen Anlagen und Einrichtungen ist es verboten: 1. sich in einem erkennbaren Rauschzustand, hervorgerufen durch Alkohol oder andere berauschende Mittel, aufzuhalten, der einhergeht mit erheblichen Belästigungen Anderer durch aufdringliches oder aggressives Verhalten (beispielsweise durch Lärm, hartnäckiges Ansprechen, körperliches Bedrängen, usw.). 2. Personen durch aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, erheblich zu belästigen. 3. Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen. 4. Gegenstände, dazu gehören auch Verpackungen, Abfälle, Speisereste, Kaugummi und Zigarettenkippen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegenzulassen, wegzuwerfen oder abzulagern. 5. zu Lagern und Nächtigen. 6. die Notdurft zu verrichten. 7. öffentliche Gebäude, Bänke, Mauern, Einfriedungen, Tore, Blumenkästen, Papierkörbe etc. zu bekleben, bemalen, besprühen und zu beschmieren. 8. unbefugt Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sowie sonstige Anlagenteile aus dem Boden zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu verschmutzen»
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Stollberg/Erzgeb., Stadt ist un término mediano von 9 mal 9 Kilometern. Con 11.033 habitantes es densamente poblado (284 por kilómetro cuadrado). Limita con 12 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie39 km²
Einwohner11.033
Densidad284 hab/km²
Ausdehnung9 × 9 km
Costanein, Binnengemeinde
Angrenzende Gemeinden12
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

municipio · manda esta
Ordenanza de Stollberg/Erzgeb., Stadt
  • Alcance: el espacio público que fija el artículo citado.
18/058/073 Polizeiverordnung der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Mitteldorf, Gablenz, Oberdorf, Beutha, Raum, Hoheneck gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum art. § 14 · verificado el 2026-08-12
«öffentlichen Anlagen und Einrichtungen ist es verboten: 1. sich in einem erkennbaren Rauschzustand, hervorgerufen durch Alkohol oder andere berauschende Mittel, aufzuhalten, der einhergeht mit erheblichen Belästigungen Anderer durch aufdringliches oder aggressives Verhalten (beispielsweise durch Lärm, hartnäckiges Ansprechen, körperliches Bedrängen, usw.). 2. Personen durch aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, erheblich zu belästigen. 3. Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen. 4. Gegenstände, dazu gehören auch Verpackungen, Abfälle, Speisereste, Kaugummi und Zigarettenkippen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegenzulassen, wegzuwerfen oder abzulagern. 5. zu Lagern und Nächtigen. 6. die Notdurft zu verrichten. 7. öffentliche Gebäude, Bänke, Mauern, Einfriedungen, Tore, Blumenkästen, Papierkörbe etc. zu bekleben, bemalen, besprühen und zu beschmieren. 8. unbefugt Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sowie sonstige Anlagenteile aus dem Boden zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu verschmutzen»
pais
Deutschland
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.