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¿Qué puedo hacer en Stollberg/Erzgeb., Stadt?

Stationnerle véhicule, sur la voie
OUI, SOUS CONDITIONS
la regla nacional · la local no está leída
Dormir à l'intérieursans rien sortir
NON
la ordenanza municipal
Campercales, auvent, table
NON ÉTABLI
aucune norme lue
5 km
Pourquoi, et avec quel document
NON
sem_prohibido_glosa
Manda la ordenanza municipal · § 14.
«öffentlichen Anlagen und Einrichtungen ist es verboten: 1. sich in einem erkennbaren Rauschzustand, hervorgerufen durch Alkohol oder andere berauschende Mittel, aufzuhalten, der einhergeht mit erheblichen Belästigungen Anderer durch aufdringliches oder aggressives Verhalten (beispielsweise durch Lärm, hartnäckiges Ansprechen, körperliches Bedrängen, usw.). 2. Personen durch aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, erheblich zu belästigen. 3. Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen. 4. Gegenstände, dazu gehören auch Verpackungen, Abfälle, Speisereste, Kaugummi und Zigarettenkippen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegenzulassen, wegzuwerfen oder abzulagern. 5. zu Lagern und Nächtigen. 6. die Notdurft zu verrichten. 7. öffentliche Gebäude, Bänke, Mauern, Einfriedungen, Tore, Blumenkästen, Papierkörbe etc. zu bekleben, bemalen, besprühen und zu beschmieren. 8. unbefugt Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sowie sonstige Anlagenteile aus dem Boden zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu verschmutzen»
La commune en chiffres

La commune

Stollberg/Erzgeb., Stadt est un término mediano de 9 sur 9 kilomètres. Con 11.033 habitantes es densamente poblado (284 por kilómetro cuadrado). Limita con 12 términos, y la respuesta puede cambiar al cruzar cualquiera de esas rayas.

Superficie39 km²
Population11.033
Densidad284 hab/km²
Étendue9 × 9 km
Costanon, commune intérieure
Communes limitrophes12
Toutes les couches applicables

Pourquoi — les couches applicables ici

municipio · manda esta
Ordenanza de Stollberg/Erzgeb., Stadt
  • Alcance: el espacio público que fija el artículo citado.
18/058/073 Polizeiverordnung der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Mitteldorf, Gablenz, Oberdorf, Beutha, Raum, Hoheneck gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum art. § 14 · verificado el 2026-08-12
«öffentlichen Anlagen und Einrichtungen ist es verboten: 1. sich in einem erkennbaren Rauschzustand, hervorgerufen durch Alkohol oder andere berauschende Mittel, aufzuhalten, der einhergeht mit erheblichen Belästigungen Anderer durch aufdringliches oder aggressives Verhalten (beispielsweise durch Lärm, hartnäckiges Ansprechen, körperliches Bedrängen, usw.). 2. Personen durch aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, erheblich zu belästigen. 3. Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen. 4. Gegenstände, dazu gehören auch Verpackungen, Abfälle, Speisereste, Kaugummi und Zigarettenkippen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegenzulassen, wegzuwerfen oder abzulagern. 5. zu Lagern und Nächtigen. 6. die Notdurft zu verrichten. 7. öffentliche Gebäude, Bänke, Mauern, Einfriedungen, Tore, Blumenkästen, Papierkörbe etc. zu bekleben, bemalen, besprühen und zu beschmieren. 8. unbefugt Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sowie sonstige Anlagenteile aus dem Boden zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu verschmutzen»
pais
Allemagne
  • finalidad admitida: recuperar la aptitud para conducir
  • calzos: no
  • cualquier despliegue exterior: wildcampen
StVO; BNatSchG; normativa de los 16 Länder · verificado el 2026-08-08
«Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.»
Communes voisines
La signalisation sur place et l'autorité locale prévalent. Ceci reproduit la norme écrite à la date indiquée : ce n'est ni un conseil juridique ni une autorisation.