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Pernocta Europa

Was ist in Admannshagen-Bargeshagen erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
die nationale Regel · die örtliche ist nicht gelesen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Regelung von Mecklenburg-Vorpommern
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
die Regelung von Mecklenburg-Vorpommern
2 km
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Regelung von Mecklenburg-Vorpommern · § 28 Abs. 1; § 43 Abs. 1 Nr. 10 y Abs. 3 Nr. 3.
«Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden.»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · ja, mit auflagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Campen · nein
Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 § 28 Abs. 1; § 43 Abs. 1 Nr. 10 y Abs. 3 Nr. 3 · geprüft am 2026-08-21
Die per Satzung ausgewiesene Fläche, die wir gelesen haben, liegt in Wittingen, Stadt, rund 179 km entfernt. Die nächste Gemeinde mit eigener gelesener Norm ist Boltenhagen, Ostseebad, rund 54 km entfernt.
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Admannshagen-Bargeshagen ist eine kleine Gemeinde von 6 mal 5 Kilometern. Mit 2.871 Einwohnern ist es mittel dicht besiedelt (184 pro Quadratkilometer). Die Gemeinde liegt am Meer, und das zählt: Der Küstenstreifen des öffentlichen Meeresguts unterliegt einer eigenen Regelung, die sich von der des übrigen Gemeindegebiets unterscheidet. Sie grenzt an 7 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie16 km²
Einwohner2.871
Densidad184 hab/km²
Ausdehnung6 × 5 km
Costasí, tiene frente marítimo
Angrenzende Gemeinden7
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Am Strand lautet die Antwort nein, auch wenn die Gemeinde großzügig ist: Das Verbot ist staatlich und braucht kein Schild.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.