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Pernocta Europa

Was ist in Alsdorf erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
NEIN
die Gemeindesatzung
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
2 km
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 4.
«nteiliges bestimmt ist oder sich nichts anderes aus der Zweckbestimmung ergibt. (3) Das Baden in Gewässern, die sich in den Anlagen befinden, ist nicht gestattet. Eisflächen dürfen nur betreten werden, wenn sie ausdrücklich durch die Stadtverwaltung freigegeben sind. (4) Das Übernachten in den Anlagen ist nicht erlaubt. (5) Es ist verboten, in Anlagen Fahrzeuge, Anhänger und Wohnwagen abzustellen und Zelte zu errichten. (6) Des Weiteren sind verboten a) Betteln unter Einsatz von Kindern, Betteln unter Einsatz von Tieren, Betteln durch aggressive Verhaltensweisen gegenüber der 32 70»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · nein
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung § 4 · geprüft am 2026-08-12
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Alsdorf ist eine mittelgroße Gemeinde von 7 mal 6 Kilometern. Mit 48.518 Einwohnern ist es dicht besiedelt (1.534 pro Quadratkilometer). Sie grenzt an 7 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie32 km²
Einwohner48.518
Densidad1.534 hab/km²
Ausdehnung7 × 6 km
Costanein, Binnengemeinde
Angrenzende Gemeinden7
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Alsdorf
  • Geltungsbereich: die «Anlagen» (Parks und öffentliche Grünflächen) (was das Zitat aufzählt).
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung § 4 · geprüft am 2026-08-12
«nteiliges bestimmt ist oder sich nichts anderes aus der Zweckbestimmung ergibt. (3) Das Baden in Gewässern, die sich in den Anlagen befinden, ist nicht gestattet. Eisflächen dürfen nur betreten werden, wenn sie ausdrücklich durch die Stadtverwaltung freigegeben sind. (4) Das Übernachten in den Anlagen ist nicht erlaubt. (5) Es ist verboten, in Anlagen Fahrzeuge, Anhänger und Wohnwagen abzustellen und Zelte zu errichten. (6) Des Weiteren sind verboten a) Betteln unter Einsatz von Kindern, Betteln unter Einsatz von Tieren, Betteln durch aggressive Verhaltensweisen gegenüber der 32 70»
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.