Was ist in Alsdorf erlaubt?
Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
NEIN
die Gemeindesatzung
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 4.
«nteiliges bestimmt ist oder sich nichts anderes aus der Zweckbestimmung ergibt. (3) Das Baden in Gewässern, die sich in den Anlagen befinden, ist nicht gestattet. Eisflächen dürfen nur betreten werden, wenn sie ausdrücklich durch die Stadtverwaltung freigegeben sind. (4) Das Übernachten in den Anlagen ist nicht erlaubt. (5) Es ist verboten, in Anlagen Fahrzeuge, Anhänger und Wohnwagen abzustellen und Zelte zu errichten. (6) Des Weiteren sind verboten a) Betteln unter Einsatz von Kindern, Betteln unter Einsatz von Tieren, Betteln durch aggressive Verhaltensweisen gegenüber der 32 70»
Aus welchem Text jede Antwort stammt
Parken · nein
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung § 4 · geprüft am 2026-08-12
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Alsdorf ist eine mittelgroße Gemeinde von 7 mal 6 Kilometern. Mit 48.518 Einwohnern ist es dicht besiedelt (1.534 pro Quadratkilometer). Sie grenzt an 7 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.
| Superficie | 32 km² |
|---|---|
| Einwohner | 48.518 |
| Densidad | 1.534 hab/km² |
| Ausdehnung | 7 × 6 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Angrenzende Gemeinden | 7 |
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Alsdorf
- Geltungsbereich: die «Anlagen» (Parks und öffentliche Grünflächen) (was das Zitat aufzählt).
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung § 4 · geprüft am 2026-08-12
«nteiliges bestimmt ist oder sich nichts anderes aus der Zweckbestimmung ergibt. (3) Das Baden in Gewässern, die sich in den Anlagen befinden, ist nicht gestattet. Eisflächen dürfen nur betreten werden, wenn sie ausdrücklich durch die Stadtverwaltung freigegeben sind. (4) Das Übernachten in den Anlagen ist nicht erlaubt. (5) Es ist verboten, in Anlagen Fahrzeuge, Anhänger und Wohnwagen abzustellen und Zelte zu errichten. (6) Des Weiteren sind verboten a) Betteln unter Einsatz von Kindern, Betteln unter Einsatz von Tieren, Betteln durch aggressive Verhaltensweisen gegenüber der 32 70»
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
In der Nähe
Würselen · eigene SatzungneinHerzogenrath · nationale RegelBaesweiler · nationale RegelAldenhoven · nationale RegelEschweiler · nationale RegelÜbach-Palenberg · eigene SatzungneinGeilenkirchen · nationale RegelAachen · nationale RegelInden · nationale RegelLinnich · eigene Satzungnein
Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.