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Was ist in Görlitz, Stadt erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
die nationale Regel · die örtliche ist nicht gelesen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
2 km
diese GemeindeschutzgebietNachbargemeinden in ihrer Farbe: antippbar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 2.
«Flächen nach § 2 dieser Verordnung ist verboten das 1. aggressive Betteln sowie das Betteln unter Beteiligung von Kindern oder Jugendlichen; aggressiv im Sinne dieser Verordnung ist das Betteln insbesondere dann, wenn die bettelnde Person die angebettelte Person anfasst, festhält, bedrängend verfolgt, hartnäckig anspricht, Tiere als Druckmittel einsetzt oder sich die bettelnde Person der angebettelten Person in den Weg stellt, legt oder setzt, körperliche Behinderungen, Krankheiten oder persönliche Notlagen vortäuscht 2. erhebliche Belästigen anderer Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln 3. Zerschlagen von Flaschen und anderen Gegenständen 4. Wegwerfen, Ablagern oder Liegenlassen von Gegenständen außerhalb der dafür vorgesehenen Behältnisse 5. zweckfremde Benutzen von öffentlichen Anlagen und Einrichtungen oder das Verbringen ihrer Bestandteile an andere Orte 6. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden 7. Verrichten der Notdurft 8. Verunreinigen öffentlicher Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung 9. zweckfremde Benutzen der Abfallbehälter. (2) An den ausgewiesenen Badestellen am Berzdorfer See ist während des jährlichen Zeitraumes der Badesais»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · ja, mit auflagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Görlitz, Stadt ist eine mittelgroße Gemeinde, in Nord-Süd-Richtung gestreckt von 7 mal 19 Kilometern. Mit 56.694 Einwohnern ist es dicht besiedelt (841 pro Quadratkilometer). Innerhalb der Gemeindegrenzen liegen 5 Schutzgebiete, darunter Neißegebiet. Dort legt der Managementplan des jeweiligen Gebiets die Nutzungsregeln fest. Sie grenzt an 9 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie67 km²
Einwohner56.694
Densidad841 hab/km²
Ausdehnung7 × 19 km
Costanein, Binnengemeinde
Schutzgebiete5
Angrenzende Gemeinden9
Diese Gemeinde berührt: Neißegebiet, Neißetal, Separate Fledermausquartiere und -habitate in der Lausitz, Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz, Pließnitzgebiet.
5 Schutzgebiete innerhalb der Gemeinde
Görlitz, Stadt berührt 5 Natura-2000-Gebiete.
  • Neißegebiet
  • Neißetal
  • Separate Fledermausquartiere und -habitate in der Lausitz
  • Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz
  • Pließnitzgebiet
Innerhalb dieser Gebiete: im Naturschutzgebiet reicht das Bußgeld bis 2.500 €.
Berechnet durch Verschneidung des Gemeindepolygons mit den 27.172 Natura-2000-Gebieten der Europäischen Umweltagentur. Das Gebiet deckt einen Teil des Gemeindegebiets ab.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Görlitz, Stadt
  • Geltungsbereich: der öffentliche Raum, den der zitierte Artikel festlegt.
Polizeiverordnung der Stadt Görlitz § 2 · geprüft am 2026-08-12
«Flächen nach § 2 dieser Verordnung ist verboten das 1. aggressive Betteln sowie das Betteln unter Beteiligung von Kindern oder Jugendlichen; aggressiv im Sinne dieser Verordnung ist das Betteln insbesondere dann, wenn die bettelnde Person die angebettelte Person anfasst, festhält, bedrängend verfolgt, hartnäckig anspricht, Tiere als Druckmittel einsetzt oder sich die bettelnde Person der angebettelten Person in den Weg stellt, legt oder setzt, körperliche Behinderungen, Krankheiten oder persönliche Notlagen vortäuscht 2. erhebliche Belästigen anderer Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln 3. Zerschlagen von Flaschen und anderen Gegenständen 4. Wegwerfen, Ablagern oder Liegenlassen von Gegenständen außerhalb der dafür vorgesehenen Behältnisse 5. zweckfremde Benutzen von öffentlichen Anlagen und Einrichtungen oder das Verbringen ihrer Bestandteile an andere Orte 6. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden 7. Verrichten der Notdurft 8. Verunreinigen öffentlicher Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung 9. zweckfremde Benutzen der Abfallbehälter. (2) An den ausgewiesenen Badestellen am Berzdorfer See ist während des jährlichen Zeitraumes der Badesais»
Schutzgebiet
4 Gebiete: Neißegebiet · Neißetal · Separate Fledermausquartiere und -habitate in der Lausitz · Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.