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Pernocta Europa

Was ist in Gütersloh erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
NEIN
die Gemeindesatzung
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
die Gemeindesatzung
5 km
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 2.
«Hinweistafeln sind zu beachten. (3) Verboten ist insbesondere 1. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder sonst wie zu verändern; 2. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Bänke, Tische, Einfriedigungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; Seite 1 von 6 3. in den Anlagen zu übernachten, Verkaufs- und Wohnwagen abzustellen, Zelte aufzustellen oder Feuer abzubrennen sowie – außerhalb zugelassener Grillplätze – zu grillen; 4. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen, insbesondere auf Grünflächen, Gegenstände abzustellen oder Materialien zu lagern; 5. das Befahren von Anlagen mit Fahrzeugen je»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · nein
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Ordnungsbehoerdliche_Verordnung_zur_Aufrechterhaltung_der_oeffentlichen_Sicherheit_und_ § 2 · geprüft am 2026-08-12
Campen · nein
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Ordnungsbehoerdliche_Verordnung_zur_Aufrechterhaltung_der_oeffentlichen_Sicherheit_und_ § 2 · geprüft am 2026-08-12
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Gütersloh ist eine ausgedehnte Gemeinde von 15 mal 13 Kilometern. Mit 102.464 Einwohnern ist es dicht besiedelt (915 pro Quadratkilometer). Sie grenzt an 10 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie112 km²
Einwohner102.464
Densidad915 hab/km²
Ausdehnung15 × 13 km
Costanein, Binnengemeinde
Angrenzende Gemeinden10
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Gütersloh
  • Geltungsbereich: die «Anlagen» (Parks und öffentliche Grünflächen) (was das Zitat aufzählt).
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Ordnungsbehoerdliche_Verordnung_zur_Aufrechterhaltung_der_oeffentlichen_Sicherheit_und_ § 2 · geprüft am 2026-08-12
«Hinweistafeln sind zu beachten. (3) Verboten ist insbesondere 1. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder sonst wie zu verändern; 2. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Bänke, Tische, Einfriedigungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; Seite 1 von 6 3. in den Anlagen zu übernachten, Verkaufs- und Wohnwagen abzustellen, Zelte aufzustellen oder Feuer abzubrennen sowie – außerhalb zugelassener Grillplätze – zu grillen; 4. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen, insbesondere auf Grünflächen, Gegenstände abzustellen oder Materialien zu lagern; 5. das Befahren von Anlagen mit Fahrzeugen je»
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.