Was ist in Halberstadt, Stadt erlaubt?
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
die Gemeindesatzung
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
diese GemeindeschutzgebietNachbargemeinden in ihrer Farbe: antippbar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 2.
«Auf öffentlichen Grünflächen ist insbesondere verboten: a) das Betreten von Anpflanzungen, Beeten und besonders gekennzeichneten Flächen, b) das Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen oder Pflanzenteilen, c) zu parken, zu halten, diese mit motorbetriebenen Fahrzeugen, die einer Versicherungspflicht unterliegen ausgenommen Krankenfahrstühle zu befahren, d) zu reiten, es sei denn, die Wege sind durch eine entsprechende Beschilderung dazu freigegeben, e) das Abladen oder Lagern von Grünabfällen, Grünschnitt und sonstigem Abfall, f) Baumaterialien, Bauschutt, Container, Abfälle und dergleichen zu lagern sowie Baumaßnahmen durchzuführen, g) Bänke und andere Einrichtungen zu beschmutzen, zu beschädigen und umzusetzen, h) das Errichten von Feuerstellen (inklusive Grillschalen und ähnliche Grillutensilien) in Grünanlagen, soweit diese nicht ausdrücklich dafür ausgewiesen sind, i) Wohnwagen oder Zelte aufzustellen sowie in diesen zu übernachten. (5) Die Stadt Halberstadt kann im Einzelfall eine über die Bestimmung der öffentlichen Grünflächen hinausgehende Benutzung zulassen. Erlaubnispflichtig sind insbesondere: a) Aufgrabungen und Bohrungen jeder Art sowie Baustelleneinrichtungen, b) Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art (ausgenommen Fahrzeuge des städtischen Eigenbetriebes), c) das Errichten und Unterhalten von ortsfesten und losen baulichen Anlagen (z.»
Aus welchem Text jede Antwort stammt
Parken ·
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Campen · nein
Grünflächenverordnung Neufassung (exportiert: 18.09.2025) ( § 2 · geprüft am 2026-08-21
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Halberstadt, Stadt ist eine ausgedehnte Gemeinde von 20 mal 14 Kilometern. Mit 40.069 Einwohnern ist es dicht besiedelt (280 pro Quadratkilometer). Innerhalb der Gemeindegrenzen liegen 3 Schutzgebiete, darunter Huy nördlich Halberstadt. Dort legt der Managementplan des jeweiligen Gebiets die Nutzungsregeln fest. Sie grenzt an 15 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.
| Superficie | 143 km² |
|---|---|
| Einwohner | 40.069 |
| Densidad | 280 hab/km² |
| Ausdehnung | 20 × 14 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Schutzgebiete | 3 |
| Angrenzende Gemeinden | 15 |
Diese Gemeinde berührt: Huy nördlich Halberstadt, Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg, Hoppelberg bei Langenstein.
3 Schutzgebiete innerhalb der Gemeinde
Halberstadt, Stadt berührt 3 Natura-2000-Gebiete.
- Huy nördlich Halberstadt
- Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg
- Hoppelberg bei Langenstein
Innerhalb dieser Gebiete: im Naturschutzgebiet reicht das Bußgeld bis 2.500 €.
Berechnet durch Verschneidung des Gemeindepolygons mit den 27.172 Natura-2000-Gebieten der Europäischen Umweltagentur. Das Gebiet deckt einen Teil des Gemeindegebiets ab.
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Halberstadt, Stadt
- Geltungsbereich: öffentliche Parks und Grünflächen (das, was die zitierte Stelle aufzählt).
Grünflächenverordnung Neufassung (exportiert: 18.09.2025) ( § 2 · geprüft am 2026-08-21
«Auf öffentlichen Grünflächen ist insbesondere verboten: a) das Betreten von Anpflanzungen, Beeten und besonders gekennzeichneten Flächen, b) das Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen oder Pflanzenteilen, c) zu parken, zu halten, diese mit motorbetriebenen Fahrzeugen, die einer Versicherungspflicht unterliegen ausgenommen Krankenfahrstühle zu befahren, d) zu reiten, es sei denn, die Wege sind durch eine entsprechende Beschilderung dazu freigegeben, e) das Abladen oder Lagern von Grünabfällen, Grünschnitt und sonstigem Abfall, f) Baumaterialien, Bauschutt, Container, Abfälle und dergleichen zu lagern sowie Baumaßnahmen durchzuführen, g) Bänke und andere Einrichtungen zu beschmutzen, zu beschädigen und umzusetzen, h) das Errichten von Feuerstellen (inklusive Grillschalen und ähnliche Grillutensilien) in Grünanlagen, soweit diese nicht ausdrücklich dafür ausgewiesen sind, i) Wohnwagen oder Zelte aufzustellen sowie in diesen zu übernachten. (5) Die Stadt Halberstadt kann im Einzelfall eine über die Bestimmung der öffentlichen Grünflächen hinausgehende Benutzung zulassen. Erlaubnispflichtig sind insbesondere: a) Aufgrabungen und Bohrungen jeder Art sowie Baustelleneinrichtungen, b) Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art (ausgenommen Fahrzeuge des städtischen Eigenbetriebes), c) das Errichten und Unterhalten von ortsfesten und losen baulichen Anlagen (z.»
Schutzgebiet
3 Gebiete: Huy nördlich Halberstadt · Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg · Hoppelberg bei Langenstein
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
In der Nähe
Groß Quenstedt · nationale RegelHarsleben / Harschlewe · nationale RegelSchwanebeck, Stadt · nationale RegelBlankenburg (Harz), Stadt · nationale RegelWegeleben, Stadt · nationale RegelHuy · nationale RegelDitfurt · nationale RegelGröningen, Stadt · nationale RegelAm Großen Bruch · nationale RegelHedersleben · nationale Regel
Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.