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Pernocta Europa

Was ist in Heuchelheim a. d. Lahn erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
die nationale Regel · die örtliche ist nicht gelesen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
die Gemeindesatzung
2 km
diese GemeindeschutzgebietNachbargemeinden in ihrer Farbe: antippbar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 2.
«§2 Verbot des Zeltens, des nächtlichen Lagerns und des nächtlichen Aufenthalts (1) Im Bereich des Heuchelheimer Südsees, insbesondere auf den Ufer- und Rasenflächen ist es verboten Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile aufzustellen und in diesen zu übernachten. (2) Das Gelände ist spätestens bis zum Einbruch der Dunkelheit (im Sommer bis spätestens 22.00 Uhr) zu verlassen und darf außerdem vor Sonnenaufgang nicht betreten werden. (3) Weiterhin ist es verboten, Besucher des Naherholungsgebietes durch trunkenheits- oder rauschbedingte Handlungen in unzumutbarer Weise zu belästigen»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · ja, mit auflagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Campen · nein
Gefahrenabwehrverordnung Südsee (B8) § 2 · geprüft am 2026-08-21
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Heuchelheim a. d. Lahn ist eine kleine Gemeinde von 4 mal 5 Kilometern. Mit 8.108 Einwohnern ist es dicht besiedelt (767 pro Quadratkilometer). Innerhalb der Gemeindegrenzen liegen 3 Schutzgebiete, darunter Grünland und Wälder zwischen Frankenbach und Heuchelheim. Dort legt der Managementplan des jeweiligen Gebiets die Nutzungsregeln fest. Sie grenzt an 6 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie11 km²
Einwohner8.108
Densidad767 hab/km²
Ausdehnung4 × 5 km
Costanein, Binnengemeinde
Schutzgebiete3
Angrenzende Gemeinden6
Diese Gemeinde berührt: Grünland und Wälder zwischen Frankenbach und Heuchelheim, Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen, Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen.
3 Schutzgebiete innerhalb der Gemeinde
Heuchelheim a. d. Lahn berührt 3 Natura-2000-Gebiete.
  • Grünland und Wälder zwischen Frankenbach und Heuchelheim
  • Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen
  • Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen
Innerhalb dieser Gebiete: im Naturschutzgebiet reicht das Bußgeld bis 2.500 €.
Berechnet durch Verschneidung des Gemeindepolygons mit den 27.172 Natura-2000-Gebieten der Europäischen Umweltagentur. Das Gebiet deckt einen Teil des Gemeindegebiets ab.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Heuchelheim a. d. Lahn
  • Geltungsbereich: NUR der See bzw. Stausee und dessen Ufer, die die Vorschrift regelt, nicht das Gemeindegebiet.
Gefahrenabwehrverordnung Südsee (B8) § 2 · geprüft am 2026-08-21
«§2 Verbot des Zeltens, des nächtlichen Lagerns und des nächtlichen Aufenthalts (1) Im Bereich des Heuchelheimer Südsees, insbesondere auf den Ufer- und Rasenflächen ist es verboten Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile aufzustellen und in diesen zu übernachten. (2) Das Gelände ist spätestens bis zum Einbruch der Dunkelheit (im Sommer bis spätestens 22.00 Uhr) zu verlassen und darf außerdem vor Sonnenaufgang nicht betreten werden. (3) Weiterhin ist es verboten, Besucher des Naherholungsgebietes durch trunkenheits- oder rauschbedingte Handlungen in unzumutbarer Weise zu belästigen»
Schutzgebiet
3 Gebiete: Grünland und Wälder zwischen Frankenbach und Heuchelheim · Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen · Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.