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Pernocta Europa

Was ist in Kyritz, Stadt erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
die nationale Regel · die örtliche ist nicht gelesen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
die Gemeindesatzung
10 km
diese GemeindeschutzgebietNachbargemeinden in ihrer Farbe: antippbar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 4.
«(2) Es ist untersagt: 1. unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Papierkörbe, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder sowie andere gemeindliche Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen oder zu bekleben; 2. Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung von Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie Sperrvorrichtungen zu überwinden; 3. Verkehrsflächen und Anlagen zu beschädigen oder baulich oder in ihrer Beschaffenheit zu ändern; 4. unbefugt öffentliche Straßen zu verfüllen oder andere Stoffe, wie Laub, Rasenschnitt, Unkraut oder Mutterboden, aufzubringen; 5. öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen ohne Erlaubnis durch Pfähle, Steine, Anpflanzungen oder ähnliche Gegenstände abzugrenzen; 6. auf Verkehrsflächen oder in Anlagen zu übernachten und insbesondere zu diesem Zweck Zelte, Wohnwagen und andere Campingfahrzeuge aufzustellen; 7. Bäume, Hecken und Sträucher in Verkehrsflächen und Anlagen hinein wachsen zu lassen. Sie sind jederzeit so zu beschneiden, dass der Verkehr durch sie nicht beeinträchtigt wird. Äste und Zweige müssen über Geh- und Radwegen mindestens»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · ja, mit auflagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Campen · nein
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kyritz § 4 · geprüft am 2026-08-21
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Kyritz, Stadt ist eine ausgedehnte Gemeinde von 25 mal 18 Kilometern. Mit 9.114 Einwohnern ist es mittel dicht besiedelt (58 pro Quadratkilometer). Innerhalb der Gemeindegrenzen liegen 4 Schutzgebiete, darunter Mühlenteich. Dort legt der Managementplan des jeweiligen Gebiets die Nutzungsregeln fest. Sie grenzt an 16 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie157 km²
Einwohner9.114
Densidad58 hab/km²
Ausdehnung25 × 18 km
Costanein, Binnengemeinde
Schutzgebiete4
Angrenzende Gemeinden16
Diese Gemeinde berührt: Mühlenteich, Postluch Ganz, Dosse, Bärenbusch.
4 Schutzgebiete innerhalb der Gemeinde
Kyritz, Stadt berührt 4 Natura-2000-Gebiete.
  • Mühlenteich
  • Postluch Ganz
  • Dosse
  • Bärenbusch
Innerhalb dieser Gebiete: im Naturschutzgebiet reicht das Bußgeld bis 2.500 €.
Berechnet durch Verschneidung des Gemeindepolygons mit den 27.172 Natura-2000-Gebieten der Europäischen Umweltagentur. Das Gebiet deckt einen Teil des Gemeindegebiets ab.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Kyritz, Stadt
  • Geltungsbereich: der öffentliche Raum, den der zitierte Artikel festlegt.
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kyritz § 4 · geprüft am 2026-08-21
«(2) Es ist untersagt: 1. unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Papierkörbe, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder sowie andere gemeindliche Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen oder zu bekleben; 2. Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung von Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie Sperrvorrichtungen zu überwinden; 3. Verkehrsflächen und Anlagen zu beschädigen oder baulich oder in ihrer Beschaffenheit zu ändern; 4. unbefugt öffentliche Straßen zu verfüllen oder andere Stoffe, wie Laub, Rasenschnitt, Unkraut oder Mutterboden, aufzubringen; 5. öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen ohne Erlaubnis durch Pfähle, Steine, Anpflanzungen oder ähnliche Gegenstände abzugrenzen; 6. auf Verkehrsflächen oder in Anlagen zu übernachten und insbesondere zu diesem Zweck Zelte, Wohnwagen und andere Campingfahrzeuge aufzustellen; 7. Bäume, Hecken und Sträucher in Verkehrsflächen und Anlagen hinein wachsen zu lassen. Sie sind jederzeit so zu beschneiden, dass der Verkehr durch sie nicht beeinträchtigt wird. Äste und Zweige müssen über Geh- und Radwegen mindestens»
Schutzgebiet
4 Gebiete: Mühlenteich · Postluch Ganz · Dosse · Bärenbusch
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.