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Was ist in Lahr/Schwarzwald erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
die nationale Regel · die örtliche ist nicht gelesen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
5 km
diese GemeindeschutzgebietNachbargemeinden in ihrer Farbe: antippbar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 14.
«§ 14 Belästigung der Allgemeinheit (1) Auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist untersagt: 1. das Nächtigen, 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns, 3. das Verrichten der Notdurft, 4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln, 5. Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter, 6. Sperrmüll und die zur»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · ja, mit auflagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Lahr/Schwarzwald ist eine mittelgroße Gemeinde von 14 mal 11 Kilometern, verteilt auf 2 getrennte Teile. Mit 49.420 Einwohnern ist es dicht besiedelt (709 pro Quadratkilometer). Innerhalb der Gemeindegrenzen liegen 2 Schutzgebiete, darunter Untere Schutter und Unditz. Dort legt der Managementplan des jeweiligen Gebiets die Nutzungsregeln fest. Sie grenzt an 17 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie70 km²
Einwohner49.420
Densidad709 hab/km²
Ausdehnung14 × 11 km
Piezas separadas2 (tiene enclaves o islas)
Costanein, Binnengemeinde
Schutzgebiete2
Angrenzende Gemeinden17
Diese Gemeinde berührt: Untere Schutter und Unditz, Schwarzwald-Westrand von Herbolzheim bis Hohberg.
2 Schutzgebiete innerhalb der Gemeinde
Lahr/Schwarzwald berührt 2 Natura-2000-Gebiete.
  • Untere Schutter und Unditz
  • Schwarzwald-Westrand von Herbolzheim bis Hohberg
Innerhalb dieser Gebiete: im Naturschutzgebiet reicht das Bußgeld bis 2.500 €.
Berechnet durch Verschneidung des Gemeindepolygons mit den 27.172 Natura-2000-Gebieten der Europäischen Umweltagentur. Das Gebiet deckt einen Teil des Gemeindegebiets ab.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Lahr/Schwarzwald
  • Geltungsbereich: öffentliche Straßen, Gehwege, Parks und öffentliche Grünflächen (was das Zitat aufzählt).
Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern § 14 · geprüft am 2026-08-21
«§ 14 Belästigung der Allgemeinheit (1) Auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist untersagt: 1. das Nächtigen, 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns, 3. das Verrichten der Notdurft, 4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln, 5. Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter, 6. Sperrmüll und die zur»
Schutzgebiet
2 Gebiete: Untere Schutter und Unditz · Schwarzwald-Westrand von Herbolzheim bis Hohberg
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.