Zum Inhalt springen
Pernocta Europa

Was ist in Lunow-Stolzenhagen erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
die nationale Regel · die örtliche ist nicht gelesen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
die Gemeindesatzung
2 km
diese GemeindeschutzgebietNachbargemeinden in ihrer Farbe: antippbar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 4.
«2) Es ist untersagt, auf den Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf Anlagen 1. unbefugt Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder zu verändern; 2. unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßenschilder, Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu verschmutzen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; 3. Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung der Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie 2 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sperrvorrichtungen zu überwinden, Hydranten, Straßenrinnen und Einflussöffnungen oder Straßenkanäle zu verdecken oder ihre Gebrauchsfähigkeit zu beeinträchtigen; 4. die außerhalb der Wegeflächen gelegenen und die besonders frei gegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten und zu befahren sowie Fahrzeuge auf den Anlagen zu parken; 5. auf hierfür nicht besonders frei gegebenen Flächen zu lagern, zu campieren, zu übernachten oder Feuer zu machen. (3) Die Inanspruchnahme von Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Anlagen zum Handel oder sonstiger gewerblicher Nutzung ist ohne Sondernutzungserlaubnis oder privatrechtliche Genehmigung verboten. Gewerberechtliche Erlaubnisvorbehalte bleiben hiervon unberührt. (4) Es ist untersagt, unbefestigte Verkehrsflächen und Anlagen mit Sand, Schutt, Laub oder Abfällen aufzufüllen oder dergleichen dorthin abzulagern.»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · ja, mit auflagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Campen · nein
Ordnungsbehördliche Verordnung § 4 · geprüft am 2026-08-21
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Lunow-Stolzenhagen ist eine mittelgroße Gemeinde von 6 mal 8 Kilometern. Mit 1.155 Einwohnern ist es mittel dicht besiedelt (34 pro Quadratkilometer). Innerhalb der Gemeindegrenzen liegen 5 Schutzgebiete, darunter Unteres Odertal. Dort legt der Managementplan des jeweiligen Gebiets die Nutzungsregeln fest. Sie grenzt an 5 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie34 km²
Einwohner1.155
Densidad34 hab/km²
Ausdehnung6 × 8 km
Costanein, Binnengemeinde
Schutzgebiete5
Angrenzende Gemeinden5
Diese Gemeinde berührt: Unteres Odertal, Unteres Odertal, Lunower Hölzchen, Mittlere Oderniederung, Oder-Neiße Ergänzung.
5 Schutzgebiete innerhalb der Gemeinde
Lunow-Stolzenhagen berührt 5 Natura-2000-Gebiete.
  • Unteres Odertal
  • Unteres Odertal
  • Lunower Hölzchen
  • Mittlere Oderniederung
  • Oder-Neiße Ergänzung
Innerhalb dieser Gebiete: im Naturschutzgebiet reicht das Bußgeld bis 2.500 €.
Berechnet durch Verschneidung des Gemeindepolygons mit den 27.172 Natura-2000-Gebieten der Europäischen Umweltagentur. Das Gebiet deckt einen Teil des Gemeindegebiets ab.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Lunow-Stolzenhagen
  • Geltungsbereich: der öffentliche Raum, den der zitierte Artikel festlegt.
  • Vorschrift des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, die für seine Mitgliedsgemeinden gilt; veröffentlicht auf der offiziellen Website der Gemeinde.
Ordnungsbehördliche Verordnung § 4 · geprüft am 2026-08-21
«2) Es ist untersagt, auf den Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf Anlagen 1. unbefugt Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder zu verändern; 2. unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßenschilder, Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu verschmutzen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; 3. Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung der Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie 2 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sperrvorrichtungen zu überwinden, Hydranten, Straßenrinnen und Einflussöffnungen oder Straßenkanäle zu verdecken oder ihre Gebrauchsfähigkeit zu beeinträchtigen; 4. die außerhalb der Wegeflächen gelegenen und die besonders frei gegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten und zu befahren sowie Fahrzeuge auf den Anlagen zu parken; 5. auf hierfür nicht besonders frei gegebenen Flächen zu lagern, zu campieren, zu übernachten oder Feuer zu machen. (3) Die Inanspruchnahme von Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Anlagen zum Handel oder sonstiger gewerblicher Nutzung ist ohne Sondernutzungserlaubnis oder privatrechtliche Genehmigung verboten. Gewerberechtliche Erlaubnisvorbehalte bleiben hiervon unberührt. (4) Es ist untersagt, unbefestigte Verkehrsflächen und Anlagen mit Sand, Schutt, Laub oder Abfällen aufzufüllen oder dergleichen dorthin abzulagern.»
Schutzgebiet
4 Gebiete: Unteres Odertal · Unteres Odertal · Lunower Hölzchen · Mittlere Oderniederung
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.