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Pernocta Europa

Was ist in Maxhütte-Haidhof erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
die nationale Regel · die örtliche ist nicht gelesen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
die Gemeindesatzung
2 km
diese GemeindeschutzgebietNachbargemeinden in ihrer Farbe: antippbar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 3.
«Grünanlagen ist den Benutzern insbesondere untersagt: 1. das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrtzeugen, sowie das Radfahren und das Reiten; ausgenommen hiervon sind Anlagenwege und- flächen, welche für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind; 2. das Betreten von Zieranlagen; 3. das Besteigen von Bäumen, Bauwerken und sonstigen Einrichtungen; 4. die Ausübung von Sport, soweit dadurch andere gefährdet oder belästigt werden Können; 5. das Abweiden, Abmähen und Entfernen von Pflanzen oder Pflanzenteilen; 6. das Freilaufen lassen bzw. das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen, in Zieranlagen oder Stadtpark, außer auf den Wegen in diesen Bereichen, wenn Hunde an der kurzen Leine geführt werden; 7. das Errichten, Aufstellen Anbringen und Lagern von Gegenständen, insbesondere das Aufstellen von Zeiten und Wohnwagen, sowie das Nächtigen in Grünanlagen; 8. der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten gewerblicher Leistungen, die Aufnahme von Bestellungen, das Filmen und Fotografieren zu gewerblichen Zwecken, die Veranstaltung von Vergnügungen und das Abhalten von Versammlungen; die nicht nac»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · ja, mit auflagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Campen · nein
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätze in der Stadt Maxhütte-Haidhof (Grünanlagen- und Kinderspielplatzsatzung) vom 16.05.2024 § 3 · geprüft am 2026-08-12
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Maxhütte-Haidhof ist eine mittelgroße Gemeinde von 7 mal 9 Kilometern. Mit 12.278 Einwohnern ist es dicht besiedelt (355 pro Quadratkilometer). Innerhalb der Gemeindegrenzen liegt 1 Schutzgebiet: Regentalhänge bei Hirschling. Dort legt der Managementplan des Gebiets die Nutzungsregeln fest. Sie grenzt an 5 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie35 km²
Einwohner12.278
Densidad355 hab/km²
Ausdehnung7 × 9 km
Costanein, Binnengemeinde
Schutzgebiete1
Angrenzende Gemeinden5
Diese Gemeinde berührt: Regentalhänge bei Hirschling.
1 Schutzgebiet innerhalb der Gemeinde
Maxhütte-Haidhof berührt 1 Natura-2000-Gebiet.
  • Regentalhänge bei Hirschling
Innerhalb dieser Gebiete: im Naturschutzgebiet reicht das Bußgeld bis 2.500 €.
Berechnet durch Verschneidung des Gemeindepolygons mit den 27.172 Natura-2000-Gebieten der Europäischen Umweltagentur. Das Gebiet deckt einen Teil des Gemeindegebiets ab.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Maxhütte-Haidhof
  • Geltungsbereich: öffentliche Parks und Grünflächen (das, was die zitierte Stelle aufzählt).
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätze in der Stadt Maxhütte-Haidhof (Grünanlagen- und Kinderspielplatzsatzung) vom 16.05.2024 § 3 · geprüft am 2026-08-12
«Grünanlagen ist den Benutzern insbesondere untersagt: 1. das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrtzeugen, sowie das Radfahren und das Reiten; ausgenommen hiervon sind Anlagenwege und- flächen, welche für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind; 2. das Betreten von Zieranlagen; 3. das Besteigen von Bäumen, Bauwerken und sonstigen Einrichtungen; 4. die Ausübung von Sport, soweit dadurch andere gefährdet oder belästigt werden Können; 5. das Abweiden, Abmähen und Entfernen von Pflanzen oder Pflanzenteilen; 6. das Freilaufen lassen bzw. das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen, in Zieranlagen oder Stadtpark, außer auf den Wegen in diesen Bereichen, wenn Hunde an der kurzen Leine geführt werden; 7. das Errichten, Aufstellen Anbringen und Lagern von Gegenständen, insbesondere das Aufstellen von Zeiten und Wohnwagen, sowie das Nächtigen in Grünanlagen; 8. der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten gewerblicher Leistungen, die Aufnahme von Bestellungen, das Filmen und Fotografieren zu gewerblichen Zwecken, die Veranstaltung von Vergnügungen und das Abhalten von Versammlungen; die nicht nac»
Schutzgebiet
Regentalhänge bei Hirschling
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.