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Pernocta Europa

Was ist in Osterholz-Scharmbeck erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
NEIN
die Regelung von Niedersachsen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
die Gemeindesatzung
5 km
diese GemeindeschutzgebietNachbargemeinden in ihrer Farbe: antippbar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 2.
«Nicht gestattet ist es insbesondere, a) Verkehrszeichen und -einrichtungen, Hinweiszeichen, Fernmelde- und Löschanlagen, Hydranten, Feuermelder sowie sonstige Einrichtungen und Zeichen für öffentliche Zwecke zu entfernen, zu verdecken oder sonst in ihrer Sicherheit und Funktion zu beeinträchtigen oder missbräuchlich zu benutzen, -2b) Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte oder andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu verunreinigen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen, c) in öffentlichen Anlagen mit Fahrrädern oder motorbetriebenen Fahrzeugen ausgenommen Krankenfahrstühle - zu fahren oder mit Pferden zu reiten, es sei denn, die Wege sind durch eine entsprechende Beschilderung dazu frei gegeben, d) auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen zu übernachten oder zu zelten, e) öffentlich die Notdurft zu verrichten, f) Straßenmusik und Lautsprecheranlagen ohne Genehmigung der Stadt OsterholzScharmbeck zu betreiben. (3) Bäume, Sträucher und sonstige Buschwerke sind an öffentlichen Straßen so zu beschneiden, dass keine Straßenschilder und amtliche Verkehrszeichen»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · nein
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Mai 2022 § 27; § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 y Abs. 4 · geprüft am 2026-08-21
Campen · nein
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Gefahrenabwehrverordnung) vom 07.11.2007 § 2 · geprüft am 2026-08-21
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Osterholz-Scharmbeck ist eine ausgedehnte Gemeinde von 19 mal 15 Kilometern. Mit 30.717 Einwohnern ist es mittel dicht besiedelt (209 pro Quadratkilometer). Innerhalb der Gemeindegrenzen liegen 5 Schutzgebiete, darunter Garlstedter Moor und Heidhofer Teiche. Dort legt der Managementplan des jeweiligen Gebiets die Nutzungsregeln fest. Sie grenzt an 17 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie147 km²
Einwohner30.717
Densidad209 hab/km²
Ausdehnung19 × 15 km
Costanein, Binnengemeinde
Schutzgebiete5
Angrenzende Gemeinden17
Diese Gemeinde berührt: Garlstedter Moor und Heidhofer Teiche, Reithbruch, Schönebecker Aue, Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor, Hammeniederung.
5 Schutzgebiete innerhalb der Gemeinde
Osterholz-Scharmbeck berührt 5 Natura-2000-Gebiete.
  • Garlstedter Moor und Heidhofer Teiche
  • Reithbruch
  • Schönebecker Aue
  • Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor
  • Hammeniederung
Innerhalb dieser Gebiete: im Naturschutzgebiet reicht das Bußgeld bis 2.500 €.
Berechnet durch Verschneidung des Gemeindepolygons mit den 27.172 Natura-2000-Gebieten der Europäischen Umweltagentur. Das Gebiet deckt einen Teil des Gemeindegebiets ab.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Osterholz-Scharmbeck
  • Geltungsbereich: öffentliche Straßen, die «Anlagen» (Parks und öffentliche Grünflächen) (das, was die zitierte Stelle aufzählt).
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Gefahrenabwehrverordnung) vom 07.11.2007 § 2 · geprüft am 2026-08-21
«Nicht gestattet ist es insbesondere, a) Verkehrszeichen und -einrichtungen, Hinweiszeichen, Fernmelde- und Löschanlagen, Hydranten, Feuermelder sowie sonstige Einrichtungen und Zeichen für öffentliche Zwecke zu entfernen, zu verdecken oder sonst in ihrer Sicherheit und Funktion zu beeinträchtigen oder missbräuchlich zu benutzen, -2b) Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte oder andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu verunreinigen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen, c) in öffentlichen Anlagen mit Fahrrädern oder motorbetriebenen Fahrzeugen ausgenommen Krankenfahrstühle - zu fahren oder mit Pferden zu reiten, es sei denn, die Wege sind durch eine entsprechende Beschilderung dazu frei gegeben, d) auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen zu übernachten oder zu zelten, e) öffentlich die Notdurft zu verrichten, f) Straßenmusik und Lautsprecheranlagen ohne Genehmigung der Stadt OsterholzScharmbeck zu betreiben. (3) Bäume, Sträucher und sonstige Buschwerke sind an öffentlichen Straßen so zu beschneiden, dass keine Straßenschilder und amtliche Verkehrszeichen»
Schutzgebiet
4 Gebiete: Garlstedter Moor und Heidhofer Teiche · Reithbruch · Schönebecker Aue · Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.