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Was ist in Ottendorf-Okrilla erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
die nationale Regel · die örtliche ist nicht gelesen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
5 €–5.000 €
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
5 €–5.000 €
die Gemeindesatzung
2 km
diese GemeindeschutzgebietNachbargemeinden in ihrer Farbe: antippbar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Bußgeld 5 € – 5.000 €
Es gilt die Gemeindesatzung · § 12.
«(1) Auf öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es verboten: 1. aggressiv zu betteln. Aggressives Betteln liegt beispielsweise vor, wenn der Bettler dem Passanten den Weg verstellt, an der Kleidung festhält, bei wiederholtem Ansprechen zusammen mit Nebenhergehen den Passanten bedrängt, 2. durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, andere Personen erheblich zu belästigen oder an der Nutzung entsprechend dem Gemeingebrauch zu hindern oder von der Nutzung abzuhalten, 3. die Notdurft zu verrichten, 4. zu nächtigen oder zu lagern, 5. Wohnwagen oder Zelte aufzustellen 6. Gegenstände aller Art wie Flaschen, Essensreste, Verpackungen, Zigarettenkippen wegzuwerfen oder abzulagern, außer in den dafür bestimmten Abfallbehälter im Rahmen der Beschränkung von § 11 Abs. 1, 7. Gemeindeeigentum bzw. Gemeindemöblierungen»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · ja, mit auflagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Campen · nein
Polizeiverordnung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla (12/2021) § 12 · geprüft am 2026-08-21
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Ottendorf-Okrilla ist eine mittelgroße Gemeinde von 7 mal 6 Kilometern. Mit 9.879 Einwohnern ist es dicht besiedelt (382 pro Quadratkilometer). Innerhalb der Gemeindegrenzen liegen 6 Schutzgebiete, darunter Große Röder zwischen Großenhain und Medingen. Dort legt der Managementplan des jeweiligen Gebiets die Nutzungsregeln fest. Sie grenzt an 6 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie26 km²
Einwohner9.879
Densidad382 hab/km²
Ausdehnung7 × 6 km
Costanein, Binnengemeinde
Schutzgebiete6
Angrenzende Gemeinden6
Diese Gemeinde berührt: Große Röder zwischen Großenhain und Medingen, Moritzburger Kleinkuppenlandschaft, Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf, Laußnitzer Heide, Fließgewässersystem Kleine Röder und Orla, Rödertal oberhalb Medingen.
6 Schutzgebiete innerhalb der Gemeinde
Ottendorf-Okrilla berührt 6 Natura-2000-Gebiete.
  • Große Röder zwischen Großenhain und Medingen
  • Moritzburger Kleinkuppenlandschaft
  • Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf
  • Laußnitzer Heide
  • Fließgewässersystem Kleine Röder und Orla
  • Rödertal oberhalb Medingen
Innerhalb dieser Gebiete: im Naturschutzgebiet reicht das Bußgeld bis 2.500 €.
Berechnet durch Verschneidung des Gemeindepolygons mit den 27.172 Natura-2000-Gebieten der Europäischen Umweltagentur. Das Gebiet deckt einen Teil des Gemeindegebiets ab.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Ottendorf-Okrilla
  • Geltungsbereich: öffentliche Straßen, Parks und Grünflächen (das, was die zitierte Stelle aufzählt).
Polizeiverordnung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla (12/2021) § 12 · geprüft am 2026-08-21
«(1) Auf öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es verboten: 1. aggressiv zu betteln. Aggressives Betteln liegt beispielsweise vor, wenn der Bettler dem Passanten den Weg verstellt, an der Kleidung festhält, bei wiederholtem Ansprechen zusammen mit Nebenhergehen den Passanten bedrängt, 2. durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, andere Personen erheblich zu belästigen oder an der Nutzung entsprechend dem Gemeingebrauch zu hindern oder von der Nutzung abzuhalten, 3. die Notdurft zu verrichten, 4. zu nächtigen oder zu lagern, 5. Wohnwagen oder Zelte aufzustellen 6. Gegenstände aller Art wie Flaschen, Essensreste, Verpackungen, Zigarettenkippen wegzuwerfen oder abzulagern, außer in den dafür bestimmten Abfallbehälter im Rahmen der Beschränkung von § 11 Abs. 1, 7. Gemeindeeigentum bzw. Gemeindemöblierungen»
Schutzgebiet
4 Gebiete: Große Röder zwischen Großenhain und Medingen · Moritzburger Kleinkuppenlandschaft · Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf · Laußnitzer Heide
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.