Was ist in Rheinbach erlaubt?
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
die Gemeindesatzung
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
diese GemeindeschutzgebietNachbargemeinden in ihrer Farbe: antippbar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 3.
«schonend zu behandeln. 2) Es ist insbesondere untersagt: a) unbefugt Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder sonst wie zu verändern; b) Anpflanzungen –mit Ausnahme von Rasenflächen – zu betreten; c) unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen, zu bekleben oder anders als bestimmungsgemäß zu benutzen; d) Feuer anzuzünden, bzw. zu grillen; e) dort zu übernachten; f) dort zu zelten; g) Gegenstände abzustellen oder Materialien zu lagern; h) Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung von Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie Sperrvorrichtungen zu überwinden; i) Hydranten, Straßenrinnen und Einflussöffnungen o»
Aus welchem Text jede Antwort stammt
Parken ·
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Campen · nein
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheinbach vom 29.06.2021 - Rheinbacher Stadtordnung -RheinSO- § 3 · geprüft am 2026-08-12
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Rheinbach ist eine mittelgroße Gemeinde von 10 mal 13 Kilometern. Mit 27.238 Einwohnern ist es dicht besiedelt (390 pro Quadratkilometer). Innerhalb der Gemeindegrenzen liegen 6 Schutzgebiete, darunter Waldville. Dort legt der Managementplan des jeweiligen Gebiets die Nutzungsregeln fest. Sie grenzt an 14 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.
| Superficie | 70 km² |
|---|---|
| Einwohner | 27.238 |
| Densidad | 390 hab/km² |
| Ausdehnung | 10 × 13 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Schutzgebiete | 6 |
| Angrenzende Gemeinden | 14 |
Diese Gemeinde berührt: Waldville, Laubwald südlich Rheinbach, Vogelschutzgebiet Kottenforst-Waldville, Wiesen bei Ruine Tomberg, Ahrtal, Ahrgebirge.
6 Schutzgebiete innerhalb der Gemeinde
Rheinbach berührt 6 Natura-2000-Gebiete.
- Waldville
- Laubwald südlich Rheinbach
- Vogelschutzgebiet Kottenforst-Waldville
- Wiesen bei Ruine Tomberg
- Ahrtal
- Ahrgebirge
Innerhalb dieser Gebiete: im Naturschutzgebiet reicht das Bußgeld bis 2.500 €.
Berechnet durch Verschneidung des Gemeindepolygons mit den 27.172 Natura-2000-Gebieten der Europäischen Umweltagentur. Das Gebiet deckt einen Teil des Gemeindegebiets ab.
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Rheinbach
- Geltungsbereich: der öffentliche Raum, den der zitierte Artikel festlegt.
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheinbach vom 29.06.2021 - Rheinbacher Stadtordnung -RheinSO- § 3 · geprüft am 2026-08-12
«schonend zu behandeln. 2) Es ist insbesondere untersagt: a) unbefugt Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder sonst wie zu verändern; b) Anpflanzungen –mit Ausnahme von Rasenflächen – zu betreten; c) unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen, zu bekleben oder anders als bestimmungsgemäß zu benutzen; d) Feuer anzuzünden, bzw. zu grillen; e) dort zu übernachten; f) dort zu zelten; g) Gegenstände abzustellen oder Materialien zu lagern; h) Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung von Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie Sperrvorrichtungen zu überwinden; i) Hydranten, Straßenrinnen und Einflussöffnungen o»
Schutzgebiet
4 Gebiete: Waldville · Laubwald südlich Rheinbach · Vogelschutzgebiet Kottenforst-Waldville · Wiesen bei Ruine Tomberg
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
In der Nähe
Meckenheim · eigene SatzungneinKalenbornnicht geregeltSwisttalnicht geregeltBergnicht geregeltEuskirchen · eigene SatzungneinGrafschaftnicht geregeltAltenahrnicht geregeltAlfternicht geregeltKirchsahrnicht geregeltMayschoßnicht geregelt
Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.